📌WENN WIR DICHT MACHEN MÜSSEN…

AKTIONSTAG DER BETREUUNGSVEREINE IN DEUTSCHLAND

zur Justizministerkonferenz am 05.06.2024 in Hannover, Schloss Herrenhausen

In Deutschland werden ca. 1,3 Millionen Menschen durch rechtliche Betreuung unterstützt. Etwa die Hälfte dieser Menschen werden durch ehrenamtlich Betreuende begleitet. Die anderen werden von beruflich Betreuenden, zum Teil aus anerkannten Betreuungsvereinen, unterstützt.

Die von den Betreuungsvereinen übernommene staatliche Pflichtaufgabe wird seit Jahren nicht kostendeckend finanziert, sodass die Vereine ihre Rücklagen aufbrauchen mussten.

Die Betreuungsrechtsreform 2023 hatte das Ziel von mehr Selbstbestimmung der Betroffenen und damit die Erfüllung der zugrunde liegenden UN-Behindertenrechtskonvention.

Es ist zu gewährleisten, dass Menschen mit Erkrankung oder Behinderung, unabhängig von ihren Diagnosen oder Lebenslagen, gleichbehandelt werden und den Unterstützungsbedarf erhalten, den sie benötigen.

Das Vergütungssystem wird bis Ende 2024 evaluiert und das Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern (VBVG) soll ab 2025 reformiert werden.
Wir fordern die Teilnehmenden der Justizministerkonferenz auf

• ein an den Grundsätzen des § 1821 BGB ausgerichtetes pauschales Vergütungssystem zu schaffen, das die tatsächlichen Kosten der beruflichen Betreuungsführung gewährleistet und den Zeitaufwand zugrunde legt, der dem Anspruch aller betreuten Menschen auf Unterstützte Entscheidungsfindung, Wunschermittlung, Wunschbefolgung, Kontakt und Besprechungspflicht unter Wahrung des Schutzprinzips gerecht wird.

• einen Mechanismus für eine regelmäßige Anpassung der Höhe der Vergütung festzulegen, um Transparenz, Planbarkeit und Verlässlichkeit zu gewährleisten. Dies kann z.B. durch eine enge Anbindung an die Tarifentwicklung des TVöD S 14 unter Berücksichtigung der KGSt- Berechnungen erfolgen.

Die Betreuungsvereine sind ein wesentlicher und unverzichtbarer Pfeiler im Betreuungswesen. Neben der eigenen Führung von rechtlichen Betreuungen gewinnen, begleiten, schulen, beraten und unterstützen wir die ehrenamtlich Betreuenden und Bevollmächtigten und halten so die rechtliche Betreuung in der Mitte der Gesellschaft.

Die Betreuungsvereine sind trotz des im letzten Jahr beschlossenen Inflationsausgleichsgesetz (7,50 € pro Betreuung pro Monat) in ihrer Existenz gefährdet. Ohne eine schnelle und kostendeckende Neuregelung des Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz stehen viele spätestens 2025 vor der Insolvenz.

Wenn die Betreuungsvereine dicht machen, müssen die Betreuungsbehörden der Kommunen, als gesetzlich festgelegte Ausfallbürgen, die Betreuungsführung übernehmen. Dazu sind diese fachlich, personell und finanziell nicht in der Lage.

…WER KÜMMERT SICH DANN?

Ein Aktionsbündnis der Betreuungsvereine in Deutschland – Kontakt: Eik Schieferdecker, LAG Betreuungsvereine e.V. Sachsen-Anhalt, Breite Straße 1, 06217 Merseburg – schieferdecker@lag-betreuungsvereine.de (V.i.S.d.P.)

📌 Betreuer/innen-Weiterbildung unterstützt Vereins- und Berufsbetreuer/innen seit nunmehr 25 Jahren durch ein umfassendes Angebot an Seminaren und Lehrgängen zu Themen rund um die Rechtliche Betreuung: qualifiziert, praxisorientiert und selbstverständlich immer auf dem neusten Stand der aktuellen Rechtslage!

Nachfolgend eine Übersicht den nächsten Wochen startenden Lehrgänge und Module; das vollständige Weiterbildungsangebot (Einzelseminare) sowie weitere Informationen finden Sie auf unserer Website: www.betreuer-weiterbildung.de