„Mehrere Berufsgruppen sollen künftig eine höhere Vergütung erhalten: berufliche Betreuerinnen und Betreuer, berufsmäßige Vormundinnen und Vormünder sowie Ergänzungs-, Nachlass-, Umgangs- und Verfahrenspflegerinnen und -pfleger. Zugleich soll die Vergütung von beruflichen Betreuerinnen und Betreuern grundsätzlich neu gestaltet werden: Das System der Fallpauschalen soll vereinfacht werden. Auch ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer sowie ehrenamtliche Vormünder sollen von den neuen Regelungen profitieren. Ihre Aufwandspauschalen sollen angehoben werden.“
Das sieht eine von dem Bundesminister der Justiz vorgelegte Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen vor, die das Bundeskabinett am 11. Dezember 2024 beschlossen hat.“
Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen für einen aus der Mitte des Deutschen Bundestages einzubringenden Gesetzentwurf – Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern
Verfasst vom Bundesministerium der Justiz am 11. 12.2024:
https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzgebung/FormH/FormH_Neuregelung_Betreuerverguetung.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Synopse zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern
Verfasst vom Bundesministerium der Justiz am 11. 12.2024:
https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzgebung/Synopse/Synopse_Neuregelung_Betreuerverguetung.pdf?__blob=publicationFile&v=3