Das fordert das Kasseler Forum (Zusammenschluss der Verbände im Betreuungswesen) in seiner
Stellungnahme zur aktuellen wirtschaftlichen Lage der Betreuungsvereine und der
selbständigen Betreuerinnen und Betreuer:
„Die aktuellen Preissteigerungen und die daraus folgenden Tarifentwicklungen erfordern eine umgehende Anpassung der Vergütungen im Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG)!
Die bis Ende 2024 geplante Evaluierung des VBVG kann nicht abgewartet werden!
Seit der letzten Vergütungsanpassung im Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG) Mitte 2019 haben sich die Kosten für berufliche Betreuerinnen und Betreuer sowie Betreuungsvereine infolge der Preisentwicklungen bei Versicherungen, Mieten und Personal neben den allgemeinen Verbraucherpreissteigerungen um fast 20% erhöht.
– Werden diese Steigerungen nicht umgehend durch eine gesetzliche Anpassung der Vergütungspauschalen ausgeglichen, droht ein weiterer Rückgang an qualifizierten Fachkräften in diesem Bereich. Die Folgen tragen die Menschen, die auf eine solche Unterstützung angewiesen sind. Die Unterstützung zur gleichberechtigten Rechts- und Handlungsfähigkeit, die mit Art. 12 der UN-BRK auch in Deutschland geltendes Recht ist, kann dann nicht mehr sichergestellt werden.
– Wird die Vergütung von der allgemeinen Kostensteigerung, der Inflationsrate und den teils erheblichen Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst abgekoppelt, können die Ziele der Betreuungsrechtsreform nicht erreicht werden. Die Umsetzung der Reform ist gefährdet.
– Betreuungsvereine müssen ihren angestellten Betreuerinnen und Betreuer deutlich höhere Fallzahlen an zu betreuenden Menschen zumuten, was nicht dem Ziel der Reform entspricht, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entlassen oder den Betreuungsvereine müssen ihren angestellten Betreuerinnen und Betreuer deutlich höhere Fallzahlen an zu betreuenden Menschen zumuten, was nicht dem Ziel der Reform entspricht, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entlassen oder den Betreuungsverein auflösen.
– Noch mehr freiberufliche Betreuerinnen und Betreuer werden angesichts ihres Lebensalters oft nach gut 30 Jahren im Betreuungsrecht ihre Tätigkeit vorzeitig aufgeben. Für qualifizierten Nachwuchs ist das Berufsfeld bei diesen Rahmenbedingungen unattraktiv, weil es viele Alternativen gibt.
Es ist nicht zu erwarten, dass unter diesen Bedingungen die Kommunen mit den örtlichen Betreuungsbehörden die Ausfälle ausgleichen können. Es steht zu befürchten, dass Menschen mit Betreuungsbedarf nicht mehr die notwendige Hilfe und Unterstützung bekommen.
Mit anderen Worten: Auch in diesem Bereich werden Lasten auf die kommunale Ebene verschoben, wenn der Gesetzgeber auf Bundesebene nicht schnellstens eingreift und die Länder ihren Verpflichtungen zur Finanzierung zusätzlicher kommunaler Aufgaben nicht nachkommen.
Die angespannte Situation gilt im Übrigen auch für die vormundschaftsführenden Vereine.
Betreuungsgerichtstag (BGT e.V.)
Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW e. V.)
Bundeskonferenz der Betreuungsvereine (BuKo)
Bundesverband der Berufsbetreuer/innen (BdB e.V.)
Bundesverband freier Berufsbetreuer (BVfB e.V.)
Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.“
Dem schließen wir uns uneingeschränkt an!