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Querschnittsarbeit in Betreuungsverein und Betreuungsbehörde

Start: 2x im Jahr | 1 Modul – 3 Tage | 09:30/09:15 – 17:00 Uhr | Münster & Online

Teilnahmegebühr

499,00 

Zertifikatslehrgang Querschnittsarbeit in Betreuungsverein und Betreuungsbehörde

Der dreitägige Lehrgang bietet die Chance, Konzepte für die Arbeit mit ehrenamtlichen Betreuern kennen zu lernen.

Sie erhalten Tipps für die Umsetzung in Ihrer Behörde bzw. Betreuungsverein. Das erforderliche Fachwissen wird vermittelt und in Kleingruppen praxisgerecht erarbeitet. Möglichkeiten zum fachlichen Austausch mit anderen Vereinsbetreuern und Fachkräften der Betreuungsbehörden sind gegeben und konkrete Fragestellungen aus der Praxis werden beantwortet.

Die einzelnen Seminartage ergänzen sich dabei thematisch.

Lehrgang – Inhalte & Termine:

Beratung, Gesprächsführung und Moderation

Termine:

  • 18.11.2026 | Münster
  • 25.01.2027 | Online
  • 2027 | Münster – in Vorbereitung…

Umfang: 1 Tag (8 UE / 6 Std.) 

Dozent/in: Dorthe Leschnikowski-Bordan

Arbeitsschwerpunkte:

  • schwierige Gespräche führen
  • richtig kommunizieren und moderieren
  • bewährte Kommunikationskonzepte
  • zwischen den Zeilen lesen können
  • Vertrauen schaffen
  • Rahmen eines erfolgreichen Gesprächs

Vorsorgevollmacht – Patientenverfügung – Betreuungsverfügung

Termine:

  • 19.11.2026 | Münster
  • 26.01.2027 | Online
  • 2027 | Münster – in Vorbereitung… 

Umfang: 1 Tag (= 8 UE / 6 Std.)

Dozent/in: Ralph Chauvistré

Arbeitsschwerpunkte:

  • Beratung bei der Erstellung
  • Umfang der Pflichten der Betreuungsbehörde
  • der notwendige Inhalt und die Eignung der gängigen Vordrucke
  • Patient/innenwille und Einwilligungsfähigkeit
  • Beglaubigung und Beurkundung
  • Vollmacht und Betreuung
  • Missbrauch der Vollmacht und Kontrollbetreuung

Ehrenamtliche Betreuer/innen gewinnen und begleiten

Termine:

  • 20.11.2026 | Münster
  • 27.01.2027 | Online
  • 2027 | Münster – in Vorbereitung…

Umfang: 1 Tag (= 8 UE / 6 Std.)

Dozent/in: Ralph Chauvistré

Arbeitsschwerpunkte:

  • Anforderungen an den ehrenamtlichen Betreuer/innen
  • wann ist der/die vorgesehene Betreuer/in geeignet?
  • der Wunsch des Betreuten/der Betreuten und die Erwartungen der Familie
  • welche Hilfen braucht der ehrenamtliche Betreuer/die ehrenamtliche Betreuerin?
  • die Anbindung an der Betreuungsverein
  • Befreiungen von Rechnungslegung und gerichtlichen Genehmigungen
  • Betreuer/innen einführen, beraten, fortbilden, unterstützen und begleiten
  • die Aufgaben der Betreuungsbehörde und des Betreuungsvereins
  • das Ehegattenvertretungsrecht

Informationen 

Zielgruppe

(Künftige) Mitarbeiter/innen von Betreuungsvereinen und Betreuungsbehörden, welche die Querschnittsarbeit durchführen bzw. durchführen werden.

Abschluss

Zertifikat „Querschnittsmitarbeiter/in im Betreuungsverein bzw. in der Betreuungsbehörde“ – bei Absolvierung des gesamten Lehrgangs (innerhalb von zwei Jahren)

Preise / Rabatte

499,00 € bzw. 449,10 € / 424,14 €

Teilnahme an einzelnen Seminaren

Die Teilnahme an den Einzelseminaren ist auch möglich, ohne am gesamten Zertifikatslehrgang teilzunehmen. Sie erhalten dafür eine Teilnahmebescheinigung.
Das Zertifikat „Querschnittsmitarbeiter/in im Betreuungsverein bzw. in der Betreuungsbehörde“ erhalten Sie jedoch nur nach der Teilnahme am gesamten Lehrgang (alle drei Seminare) innerhalb von zwei Jahren.

Einzelne Seminare buchen Sie bitte hier.

Teilnahmegebühr

499,00 

Terminauswahl: Querschnittsarbeit in Betreuungsverein und -behörde

(* Wählen Sie nachfolgend den Zeitraum aus oder -nicht benötigt-, wenn Sie diesen Baustein nicht benötigen.)

Ich kann einen Rabatt in Anspruch nehmen:

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Ratenzahlung

Die Gebühren für den Sachkundelehrgang Berufsbetreuer/in (Gesamt), die Sachkundemodule 9 und 11 sowie der Zertifikatslehrgang Betreuungsassistenz können auch in Raten – jeweils vor Beginn eines jeden Moduls – gezahlt werden. Bei einer Ratenzahlung können keine Rabatte berücksichtigt werden. Gemäß den geltenden Bestimmungen werden eine Bearbeitungsgebühr sowie Zinsen in Höhe von 5,00 % der Lehrgangsgebühr in Rechnung gestellt (s. AGB).