Sie befinden sich hier:

Zertifikatslehrgang Fachkraft in der Betreuungsbehörde

3 Module – 8 Tage (= 64 UE/48 Std.) | Start: 26.05.2025 | 09:30 – 17:00 Uhr| Münster

Teilnahmegebühr

1.149,00 

Zertifikatslehrgang „Fachkraft in der Betreuungsbehörde“

Der Lehrgang richtet sich an Führungs- und Fachkräfte in den Betreuungsbehörden; er ist auch geeignet, um neue Mitarbeiter auf ihre Aufgaben vorzubereiten. Diese Aufgaben verlangen vielseitige Kenntnisse und Fähigkeiten, die in unseren speziellen Fortbildungen erworben und gestärkt werden können. Die Behörde hat dabei eine den Aufgaben entsprechende Fortbildung ihrer Mitarbeiter sicherzustellen.

Die Seminare sind speziell auf die Bedürfnisse der Betreuungsbehörde zugeschnitten. Das erforderliche Fachwissen wird vermittelt und in Kleingruppen praxisgerecht erarbeitet. Möglichkeiten zum fachlichen Austausch sind gegeben und konkrete Fragestellungen aus der Praxis werden beantwortet. Die einzelnen Seminartage bzw. Module ergänzen sich thematisch.

Achtung: Quereinsteigerkurs (Start mit Modul 2; Modul 1 findet 2026 statt)

Lehrgangsübersicht:
8 Tage:
2. Modul: 26.05. – 28.05.2025 (Betreuungsgerichtshilfe – 3 Tage)
3. Modul: 22.09. – 24.09.2025 (Querschnittsaufgaben – 3 Tage)
1. Modul: 02.03. – 03.03.2026 (Grundlagen – 2 Tage)

(26.05.2025 – Ralph Chauvistré)
• §17 Abs. 4 SGB I
• andere Hilfen: kennen, darüber informieren, diese vermitteln
• Was genau bedeutet und umfasst „Vermittlung“?
• Vernetzung mit Anbietern und Trägern sozialer Hilfen
• Unterscheidung zwischen Rechtlicher und Sozialer Betreuung
• die erweiterte Unterstützung

(27.05.2025 – Ralph Chauvistré)
• die Anforderungen und Inhalte des Berichts
• neue Anforderungen durch die Struktur-Reform
• die Änderungen im Verfahrensrecht
• die Zusammenarbeit mit dem Betreuungsgericht
• Sachverhaltsermittlung
• Betreuer/innenvorschlag

(28.05.2025 – Ralph Chauvistré)
• Aufgaben in den Unterbringungsverfahren
• Unterstützung der Betreuer und Bevollmächtigten
• Zwangsmaßnahmen und Gewaltanwendung
• Zutritt zur Wohnung
• gerichtliche oder behördliche Anordnung
• Verfahren bei Gefahr im Verzug
• Zulässigkeit und Haftung
• Problemstellungen aus der Praxis

(23.09.2025 – Ralph Chauvistré)
• Beratung bei der Erstellung
• Umfang der Pflichten der Betreuungsbehörde
• der notwendige Inhalt und die Eignung der gängigen Vordrucke
• Patient/innenwille und Einwilligungsfähigkeit
• Beglaubigung und Beurkundung
• Vollmacht und Betreuung
• Missbrauch der Vollmacht und Kontrollbetreuung

(24.09.2025 – Ralph Chauvistré)
• Anforderungen an den ehrenamtlichen Betreuer/die ehrenamtliche Betreuerin
• wann ist der/die vorgesehene Betreuer/in geeignet?
• der Wunsch des Betreuten/der Betreuten und die Erwartungen der Familie
• welche Hilfen braucht der ehrenamtliche Betreuer/die ehrenamtliche Betreuerin
• die Anbindung an einen Betreuungsverein
• Befreiungen von Rechnungslegung und gerichtlichen Genehmigungen
• Betreuer/innen einführen, beraten, fortbilden, unterstützen und begleiten
• die Aufgaben der Betreuungsbehörde und des Betreuungsvereins
• das Ehegattenvertretungsrecht

(24.09.2025 – Dorthe Leschnikowski-Bordan)
• schwierige Gespräche führen
• richtig kommunizieren und moderieren
• bewährte Kommunikationskonzepte
• zwischen den Zeilen lesen können
• Vertrauen schaffen
• Rahmen eines erfolgreichen Gesprächs

(02.03.2026 – Ralph Chauvistré)
• Betreuungsvoraussetzungen
• Betreuer/innenauswahl
• Aufgabenkreise und -bereiche
• Auswirkungen auf Geschäftsfähigkeit
• Einwilligungsvorbehalt, Genehmigungstatbestände
• Aufgaben der Betreuungsbehörde

(03.03.2026 – Ralph Chauvistré)
• Gewinnung ehrenamtlicher Betreuer/innen
• die erforderliche Qualifikation des beruflichen Betreuers/der beruflichen
Betreuerin
• Qualitätskriterien
• die unterschiedlichen Anforderungsprofile
• Beratung und Unterstützung des Betreuers/der Betreuerin
• Registrierung beruflicher Betreuer/innen
• der Sachkundenachweis
• Entscheidung durch Verwaltungsakt

Informationen 

Zielgruppe

(Künftige) Mitarbeiter/innen und Fachkräfte von Betreuungsbehörden

Abschluss

Zertifikat „Fachkraft in der Betreuungsbehörde“ – bei Absolvierung des gesamten Lehrgangs (innerhalb von zwei Jahren).

Lernmittel

Skripte als PDF-Datei) zum selbst ausdrucken) – werden vor Lehrgangsbeginn per E-Mail versandt
Handreichung des Deutschen Vereins: https://betreuer-weiterbildung.de/popup/pdf/AbgrenzungDV.pd

Teilnahme an einzelnen Seminaren/Modulen:
Die Teilnahme an den einzelnen Modulen bzw. Einzelseminaren ist auch möglich, ohne am gesamten Zertifikatslehrgang teilzunehmen. Sie erhalten dafür eine Teilnahmebescheinigung.

Die Zertifizierung erfolgt nur nach der Teilnahme am gesamten Lehrgang (innerhalb von zwei Jahren).

Teilnahmegebühr

1.149,00 

Auswahl der Termine

Wählen Sie nachstehend den jeweiligen Zeitraum, bzw. -nicht erwünscht- wenn sie den Baustein nicht benötigen sollten.

1 Tag (= 8 UE/6 Std.) | Ralph Chauvistré

1 Tag (= 8 UE/6 Std.) | Ralph Chauvistré

1 Tag (= 8 UE/6 Std.) | Ralph Chauvistré

1 Tag (= 8 UE/6 Std.) | Dorthe Leschnikowski-Bordan

1 Tag (= 8 UE/6 Std.) | Ralph Chauvistré

1 Tag (= 8UE/6 Std.) | Ralph Chauvistré

1 Tag (= 8UE/6 Std.) | Ralph Chauvistré

1 Tag (= 8 UE/6 Std.) | Ralph Chauvistré

Hinweis

Die Gebühren für den Sachkundelehrgang Berufsbetreuer/in, die Sachkundemodule 9 und 13, die Lehrgänge Betreuungsassistenz, Fachkraft in der Betreuungsbehörde und Nachlasspflege können auch in Raten jeweils vor Beginn eines jeden Moduls gezahlt werden. Bei Ratenzahlung können keine Rabatte berücksichtigt werden. Als Bearbeitungsgebühr und für Zinsen werden 5,00 % der Lehrgangsgebühr in Rechnung gestellt (siehe AGB).