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Wie wird man Berufsbetreuer? Der Betreuer als Existenz- und Unternehmensgründer (WBBU 04/25)
30.09.2025 | 09:15 – 17:00 Uhr | Online-Seminar
Teilnahmegebühr
169,00 €
Existenzgründung und -sicherung als Berufsbetreuer: Betriebswirtschaftliche und steuerliche Aspekte
Ziel des Seminars ist es, die Seminarteilnehmer/innen zu befähigen, eine Existenzgründung sowie die Sicherung der Existenz als Berufsbetreuer/in mit unternehmerischer Kompetenz zu bewerkstelligen.
Es werden die notwendigen Maßnahmen und Schritte dazu vorgestellt und dabei insbesondere die notwendigen Maßnahmen zu den neuen Regelungen bei der Registrierung der Berufsbetreuer/innen (Betreuungsrechtsreform) vorgestellt.
Arbeitsschwerpunkte:
- aktuelle berufliche Situation und Tendenzen
- Wie wird man Berufsbetreuer?
- Voraussetzungen, persönliche Eignung (BGB, BtRegV, BtOG)
- Registrierung (Zulassung) der Berufsbetreuer/innen durch die Stammbehörde
- BtRegV und BtOG
- Planungsphase und Konzepterstellung („Business-Plan“)
- Markt- und Konkurrenzanalyse
- Finanzierung (VBVG), Kalkulation und Rentabilität
- Kredite und Fördermittel
- Rechtsformen
- Steuern:
- Steuerliche Pflichten
- Einkommenssteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer
- abzugsfähige Aufwendungen
- Formalien
- Versicherungen und Haftung
- Akquisition, Werbung, Internetauftritt, Einsatz von EDV
Zielgruppe:
Berufsbetreuer/innen am Anfang ihrer Tätigkeit; Existenzgründer/innen und Interessierte
Informationen
- Dauer: 8 UE (= 6 Std.)
- 30.09.2025 | 09:15 - 17:00 Uhr
- Online-Seminar
Dozent/innen: Jochen Bollmann
• Diplom-Sozialwissenschaftler
• Berufsbetreuer
• Verfahrenspfleger
Abschluss
Teilnahmebescheinigung – wird nach dem Seminar per E-Mail versandt.
Lernmittel
Skript als PDF-Datei – zum selbst ausdrucken – wird vor Seminarbeginn per E-Mail versandt.
BGB oder Textsammlung zum Betreuungsrecht ist bereitzuhalten
Teilnahmegebühr
169,00 €
Ratenzahlung
Die Gebühren für den Sachkundelehrgang „Berufsbetreuer/in“ (Gesamt), die Sachkundemodule 9 und 11 sowie die Zertifikatslehrgänge „Betreuungsassistenz“, „Fachkraft in der Betreuungsbehörde“ und „Nachlasspflegschaft“ können auch in Raten – jeweils vor Beginn eines jeden Moduls – gezahlt werden. Bei einer Ratenzahlung können keine Rabatte berücksichtigt werden. Gemäß den geltenden Bestimmungen werden eine Bearbeitungsgebühr sowie Zinsen in Höhe von 5,00 % der Lehrgangsgebühr in Rechnung gestellt (siehe AGB).