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Wie wird man Berufsbetreuer? Der Betreuer als Existenz- und Unternehmensgründer (WBBU 04/25)

30.09.2025 | 09:15 – 17:00 Uhr | Online-Seminar

Teilnahmegebühr

169,00 

Existenzgründung und -sicherung als Berufsbetreuer: Betriebswirtschaftliche und steuerliche Aspekte

Ziel des Seminars ist es, die Seminarteilnehmer/innen zu befähigen, eine Existenzgründung sowie die Sicherung der Existenz als Berufsbetreuer/in mit unternehmerischer Kompetenz zu bewerkstelligen.

Es werden die notwendigen Maßnahmen und Schritte dazu vorgestellt und dabei insbesondere die notwendigen Maßnahmen zu den neuen Regelungen bei der Registrierung der Berufsbetreuer/innen (Betreuungsrechtsreform) vorgestellt.

Arbeitsschwerpunkte:

  • aktuelle berufliche Situation und Tendenzen
  • Wie wird man Berufsbetreuer?
  • Voraussetzungen, persönliche Eignung (BGB, BtRegV, BtOG)
  • Registrierung (Zulassung) der Berufsbetreuer/innen durch die Stammbehörde
  • BtRegV und BtOG
  • Planungsphase und Konzepterstellung („Business-Plan“)
  • Markt- und Konkurrenzanalyse
  • Finanzierung (VBVG), Kalkulation und Rentabilität
  • Kredite und Fördermittel
  • Rechtsformen
  • Steuern:
    • Steuerliche Pflichten
    • Einkommenssteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer
    • abzugsfähige Aufwendungen
    • Formalien
    • Versicherungen und Haftung
    • Akquisition, Werbung, Internetauftritt, Einsatz von EDV

 

Zielgruppe: 
Berufsbetreuer/innen am Anfang ihrer Tätigkeit; Existenzgründer/innen und Interessierte

Informationen

Dozent/innen: Jochen Bollmann
• Diplom-Sozialwissenschaftler
• Berufsbetreuer
• Verfahrenspfleger

Abschluss
Teilnahmebescheinigung – wird nach dem Seminar per E-Mail versandt.

Lernmittel
Skript als PDF-Datei – zum selbst ausdrucken – wird vor Seminarbeginn per E-Mail versandt.
BGB oder Textsammlung zum Betreuungsrecht ist bereitzuhalten

Teilnahmegebühr

169,00 

Rabatte werden von uns nach der Bestellung separat bearbeitet.

Ratenzahlung

Die Gebühren für den Sachkundelehrgang „Berufsbetreuer/in“ (Gesamt), die Sachkundemodule 9 und 11 sowie die Zertifikatslehrgänge „Betreuungsassistenz“, „Fachkraft in der Betreuungsbehörde“ und „Nachlasspflegschaft“ können auch in Raten – jeweils vor Beginn eines jeden Moduls – gezahlt werden. Bei einer Ratenzahlung können keine Rabatte berücksichtigt werden. Gemäß den geltenden Bestimmungen werden eine Bearbeitungsgebühr sowie Zinsen in Höhe von 5,00 % der Lehrgangsgebühr in Rechnung gestellt (siehe AGB).