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Vermögenssorge/Vermögensverwaltung 1 (Grundlagen) (M 6.1 WBSVV1 04/25)

24.11. – 25.11.2025 | 09:15 – 17:00 Uhr | Online Seminar 

Teilnahmegebühr

309,00 

Grundkenntnisse über Geschäftsfähigkeit, Rechtliche Vertretung und Unterstützung im Aufgabenbereich Vermögenssorge, Vollmacht, Recht der Schuldverhältnisse, Kaufvertragsrecht, Mahn- und Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung, Insolvenzverfahren

Im Seminar werden die notwendigen Grundkenntnisse vermittelt, um im Aufgabenbereich Vermögenssorge betreute Menschen rechtssicher unterstützen zu können und ggfs. rechtlich zu vertreten.

Arbeitsschwerpunkte:
Grundkenntnisse über
• Geschäftsfähigkeit
• Recht der Stellvertretung
• allgemeines Schuldrecht einschließlich Haftungsfragen
• Kaufvertragsrecht
• Schuldenregulierung,
• Mahn- und Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung, Insolvenzverfahren

In dem Seminar wird Sachkunde gem. § 23 BtOG Abs. 3
Nr. 1. Kenntnisse des Betreuungsrechts, des dazugehörigen Verfahrensrechts sowie auf dem Gebiet der Vermögenssorge,
Nr. 2. Kenntnisse des sozialrechtlichen Unterstützungssystems
vermittelt.

Zielgruppe: Berufs-, Behörden- und Vereinsbetreuer/innen sowie Mitarbeiter/innen von Betreuungsvereinen, Betreuungsbehörden, Betreuungsbüros und von Berufsbetreuer/innen, Mitarbeiter/innen von Banken und Sparkassen, Interessierte

Informationen

Dozent/innen: Jochen Bollmann
• Diplom-Sozialwissenschaftler
• Berufsbetreuer
• Verfahrenspfleger

Abschluss
Teilnahmebescheinigung/Sachkundenachweis – wird nach dem Seminar per E-Mail versandt.

Voraussetzung für die Teilnahme an der Abschlussprüfung für das Modul 6 „Vermögenssorge 1“ des Sachkundelehrgangs „Berufsbetreuer/in“.

Lernmittel
Skript – wird vor Seminarbeginn per E-Mail versandt.
Bitte BGB und FamFG bereit halten
oder: Textsammlung Betreuungsrecht (Bundesanzeigerverlag)

Teilnahmegebühr

309,00 

Hinweis

Die Gebühren für den Sachkundelehrgang Berufsbetreuer/in, die Sachkundemodule 9 und 13, die Lehrgänge Betreuungsassistenz, Fachkraft in der Betreuungsbehörde und Nachlasspflege können auch in Raten jeweils vor Beginn eines jeden Moduls gezahlt werden. Bei Ratenzahlung können keine Rabatte berücksichtigt werden. Als Bearbeitungsgebühr und für Zinsen werden 5,00 % der Lehrgangsgebühr in Rechnung gestellt (siehe AGB).