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Vermögenssorge/Vermögensverwaltung 1 (Grundlagen) (M 6.1 WBSVV1 04/25)

24.11. – 25.11.2025 | 09:15 – 17:00 Uhr | Online-Seminar 

Teilnahmegebühr

309,00 

Vermögenssorge/Vermögensverwaltung 1 (Grundlagen) (Modul 6.1)

Im Seminar werden die notwendigen Grundkenntnisse vermittelt, um im Aufgabenbereich Vermögenssorge betreute Menschen rechtssicher unterstützen zu können und ggfs. rechtlich zu vertreten.

Arbeitsschwerpunkte:
Grundkenntnisse über

  • Geschäftsfähigkeit
  • Recht der Stellvertretung
  • allgemeines Schuldrecht einschließlich Haftungsfragen
  • Kaufvertragsrecht
  • Schuldenregulierung,
  • Mahn- und Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung, Insolvenzverfahren

 


• Voraussetzung für die Teilnahme an der Abschlussprüfung „Modul 6: Vermögenssorge 1“ des Sachkundelehrgangs „Berufsbetreuer/in“.

 

In dem Seminar wird Sachkunde gem. § 23 BtOG Abs. 3
Nr. 1. Kenntnisse des Betreuungsrechts, des dazugehörigen Verfahrensrechts sowie auf dem Gebiet der Vermögenssorge,
Nr. 2. Kenntnisse des sozialrechtlichen Unterstützungssystems
vermittelt.

Zielgruppe: Berufs-, Behörden- und Vereinsbetreuer/innen sowie Mitarbeiter/innen von Betreuungsvereinen, Betreuungsbehörden, Betreuungsbüros und von Berufsbetreuer/innen, Mitarbeiter/innen von Banken und Sparkassen, Interessierte.

Informationen

Dozent/in: Jochen Bollmann
• Diplom-Sozialwissenschaftler
• Berufsbetreuer
• Verfahrenspfleger

Abschluss
Teilnahmebescheinigung/ Sachkundenachweis – wird nach dem Seminar per E-Mail versandt.

Voraussetzung für die Teilnahme an der Abschlussprüfung Modul 6.

Lernmittel
Skript als PDF-Datei – wird vor Seminarbeginn per E-Mail versandt;
BGB und FamFG (oder eine Textsammlung Betreuungsrecht).

Teilnahmegebühr

309,00 

[mehrere Rabatte können nicht miteinander kombiniert werden – ungültige Mehrfachwahlen werden von uns nach der Bestellung angepasst]

Ratenzahlung

Die Gebühren für den Sachkundelehrgang „Berufsbetreuer/in“ (Gesamt), die Sachkundemodule 9 und 11 sowie die Zertifikatslehrgänge „Betreuungsassistenz“, „Fachkraft in der Betreuungsbehörde“ und „Nachlasspflegschaft“ können auch in Raten – jeweils vor Beginn eines jeden Moduls – gezahlt werden. Bei einer Ratenzahlung können keine Rabatte berücksichtigt werden. Gemäß den geltenden Bestimmungen werden eine Bearbeitungsgebühr sowie Zinsen in Höhe von 5,00 % der Lehrgangsgebühr in Rechnung gestellt (siehe AGB).