BGT-Mitte
Ethische Aspekte der Selbstbestimmung. Elternschaft – Zwangsbehandlung – Autonomie am Lebensende am 26. März 2025 im Bürgersaal des Kasseler Rathauses
24.11. – 25.11.2025 | 09:15 – 17:00 Uhr | Online Seminar
Teilnahmegebühr
309,00 €
Grundkenntnisse über Geschäftsfähigkeit, Rechtliche Vertretung und Unterstützung im Aufgabenbereich Vermögenssorge, Vollmacht, Recht der Schuldverhältnisse, Kaufvertragsrecht, Mahn- und Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung, Insolvenzverfahren
Im Seminar werden die notwendigen Grundkenntnisse vermittelt, um im Aufgabenbereich Vermögenssorge betreute Menschen rechtssicher unterstützen zu können und ggfs. rechtlich zu vertreten.
Arbeitsschwerpunkte:
Grundkenntnisse über
• Geschäftsfähigkeit
• Recht der Stellvertretung
• allgemeines Schuldrecht einschließlich Haftungsfragen
• Kaufvertragsrecht
• Schuldenregulierung,
• Mahn- und Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung, Insolvenzverfahren
In dem Seminar wird Sachkunde gem. § 23 BtOG Abs. 3
Nr. 1. Kenntnisse des Betreuungsrechts, des dazugehörigen Verfahrensrechts sowie auf dem Gebiet der Vermögenssorge,
Nr. 2. Kenntnisse des sozialrechtlichen Unterstützungssystems
vermittelt.
Zielgruppe: Berufs-, Behörden- und Vereinsbetreuer/innen sowie Mitarbeiter/innen von Betreuungsvereinen, Betreuungsbehörden, Betreuungsbüros und von Berufsbetreuer/innen, Mitarbeiter/innen von Banken und Sparkassen, Interessierte
Informationen
Dozent/innen: Jochen Bollmann
• Diplom-Sozialwissenschaftler
• Berufsbetreuer
• Verfahrenspfleger
Abschluss
Teilnahmebescheinigung/Sachkundenachweis – wird nach dem Seminar per E-Mail versandt.
Voraussetzung für die Teilnahme an der Abschlussprüfung für das Modul 6 „Vermögenssorge 1“ des Sachkundelehrgangs „Berufsbetreuer/in“.
Lernmittel
Skript – wird vor Seminarbeginn per E-Mail versandt.
Bitte BGB und FamFG bereit halten
oder: Textsammlung Betreuungsrecht (Bundesanzeigerverlag)
Teilnahmegebühr
309,00 €
Hinweis
Die Gebühren für den Sachkundelehrgang Berufsbetreuer/in, die Sachkundemodule 9 und 13, die Lehrgänge Betreuungsassistenz, Fachkraft in der Betreuungsbehörde und Nachlasspflege können auch in Raten jeweils vor Beginn eines jeden Moduls gezahlt werden. Bei Ratenzahlung können keine Rabatte berücksichtigt werden. Als Bearbeitungsgebühr und für Zinsen werden 5,00 % der Lehrgangsgebühr in Rechnung gestellt (siehe AGB).
Ethische Aspekte der Selbstbestimmung. Elternschaft – Zwangsbehandlung – Autonomie am Lebensende am 26. März 2025 im Bürgersaal des Kasseler Rathauses
4. Betreuungsgerichtstag Baden-Württemberg vom 10. – 11. April 2025 im KVJS-Tagungszentrum Herrenberg-Gültstein