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Vermögenssorge/Vermögensverwaltung 1 (Grundlagen) (M 6.1 WBSVV1 04/25)
24.11. – 25.11.2025 | 09:15 – 17:00 Uhr | Online Seminar
Teilnahmegebühr
309,00 €
Vermögenssorge/Vermögensverwaltung 1 (Grundlagen) (Modul 6.1)
Im Seminar werden die notwendigen Grundkenntnisse vermittelt, um im Aufgabenbereich Vermögenssorge betreute Menschen rechtssicher unterstützen zu können und ggfs. rechtlich zu vertreten.
Arbeitsschwerpunkte:
Grundkenntnisse über
• Geschäftsfähigkeit
• Recht der Stellvertretung
• allgemeines Schuldrecht einschließlich Haftungsfragen
• Kaufvertragsrecht
• Schuldenregulierung,
• Mahn- und Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung, Insolvenzverfahren
In dem Seminar wird Sachkunde gem. § 23 BtOG Abs. 3
Nr. 1. Kenntnisse des Betreuungsrechts, des dazugehörigen Verfahrensrechts sowie auf dem Gebiet der Vermögenssorge,
Nr. 2. Kenntnisse des sozialrechtlichen Unterstützungssystems
vermittelt.
Zielgruppe: Berufs-, Behörden- und Vereinsbetreuer/innen sowie Mitarbeiter/innen von Betreuungsvereinen, Betreuungsbehörden, Betreuungsbüros und von Berufsbetreuer/innen, Mitarbeiter/innen von Banken und Sparkassen, Interessierte
Informationen
- Dauer: 16 UE (= 12 Std.)
- 24.11. - 25.11.2025 | 09:15 – 17:00 Uhr
- Online-Seminar
Dozent/innen: Jochen Bollmann
• Diplom-Sozialwissenschaftler
• Berufsbetreuer
• Verfahrenspfleger
Abschluss
Teilnahmebescheinigung/Sachkundenachweis – wird nach dem Seminar per E-Mail versandt.
Voraussetzung für die Teilnahme an der Abschlussprüfung für das Modul 6 „Vermögenssorge 1“ des Sachkundelehrgangs „Berufsbetreuer/in“.
Lernmittel
Skript – wird vor Seminarbeginn per E-Mail versandt.
Bitte BGB und FamFG bereit halten
oder: Textsammlung Betreuungsrecht (Bundesanzeigerverlag)
Teilnahmegebühr
309,00 €
Ratenzahlung
Die Gebühren für den Sachkundelehrgang „Berufsbetreuer/in“ (Gesamt), die Sachkundemodule 9 und 11 sowie die Zertifikatslehrgänge „Betreuungsassistenz“, „Fachkraft in der Betreuungsbehörde“ und „Nachlasspflegschaft“ können auch in Raten – jeweils vor Beginn eines jeden Moduls – gezahlt werden. Bei einer Ratenzahlung können keine Rabatte berücksichtigt werden. Gemäß den geltenden Bestimmungen werden eine Bearbeitungsgebühr sowie Zinsen in Höhe von 5,00 % der Lehrgangsgebühr in Rechnung gestellt (siehe AGB).