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Vermögenssorge/Vermögensverwaltung 1 (Grundlagen) (M 6.1 WBSVV1 02/26)
01.04. – 02.04.2026 | 09:15 – 17:00 Uhr | Online Seminar
Teilnahmegebühr
309,00 €
Grundkenntnisse über Geschäftsfähigkeit, Rechtliche Vertretung und Unterstützung im Aufgabenbereich Vermögenssorge, Vollmacht, Recht der Schuldverhältnisse, Kaufvertragsrecht, Mahn- und Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung, Insolvenzverfahren
Im Seminar werden die notwendigen Grundkenntnisse vermittelt, um im Aufgabenbereich Vermögenssorge betreute Menschen rechtssicher unterstützen zu können und ggfs. rechtlich zu vertreten.
Arbeitsschwerpunkte:
Grundkenntnisse über
• Geschäftsfähigkeit
• Recht der Stellvertretung
• allgemeines Schuldrecht einschließlich Haftungsfragen
• Kaufvertragsrecht
• Schuldenregulierung,
• Mahn- und Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung, Insolvenzverfahren
In dem Seminar wird Sachkunde gem. § 23 BtOG Abs. 3
Nr. 1. Kenntnisse des Betreuungsrechts, des dazugehörigen Verfahrensrechts sowie auf dem Gebiet der Vermögenssorge,
Nr. 2. Kenntnisse des sozialrechtlichen Unterstützungssystems
vermittelt.
Zielgruppe: Berufs-, Behörden- und Vereinsbetreuer/innen sowie Mitarbeiter/innen von Betreuungsvereinen, Betreuungsbehörden, Betreuungsbüros und von Berufsbetreuer/innen, Mitarbeiter/innen von Banken und Sparkassen, Interessierte
Informationen
- Dauer:16 Std. (entspricht 12 Zeitstunden)
- 01.04. - 02.04.2026 | 09:15- 17:00 Uhr
- Online Seminar
Dozent/innen: Jochen Bollmann
• Diplom-Sozialwissenschaftler
• Berufsbetreuer
• Verfahrenspfleger
Abschluss
Teilnahmebescheinigung/Sachkundenachweis.
Voraussetzung für die Teilnahme an der Abschlussprüfung für das Modul 6 „Vermögenssorge 1“ des Sachkundelehrgangs „Berufsbetreuer/in“.
Lernmittel
Skript als PDF-Datei – zum selbst ausdrucken – wird vor Seminarbeginn per E-Mail versandt. Bitte BGB und FamFG mitbringen/bereit halten – oder: Textsammlung Betreuungsrecht (Bundesanzeigerverlag)
Teilnahmegebühr
309,00 €
Ratenzahlung
Die Gebühren für den Sachkundelehrgang „Berufsbetreuer/in“ (Gesamt), die Sachkundemodule 9 und 11 sowie die Zertifikatslehrgänge „Betreuungsassistenz“, „Fachkraft in der Betreuungsbehörde“ und „Nachlasspflegschaft“ können auch in Raten – jeweils vor Beginn eines jeden Moduls – gezahlt werden. Bei einer Ratenzahlung können keine Rabatte berücksichtigt werden. Gemäß den geltenden Bestimmungen werden eine Bearbeitungsgebühr sowie Zinsen in Höhe von 5,00 % der Lehrgangsgebühr in Rechnung gestellt (siehe AGB).