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Unterbringung, Zwang und Gewalt (Betreuungsbehörde) (BBB-U 01/26)
02.10.2026 | 09:30 – 17:00 Uhr | Münster
Teilnahmegebühr
169,00 €
Unterbringung, Zwang und Gewalt im Betreuungsverfahren – Aufgabe der Betreuungsbehörde
• Aufgaben in den Unterbringungsverfahren
• Unterstützung der Betreuer und Bevollmächtigten
• Zwangsmaßnahmen und Gewaltanwendung
• Zutritt zur Wohnung
• gerichtliche oder behördliche Anordnung
• Verfahren bei Gefahr im Verzug
• Zulässigkeit und Haftung
• Problemstellungen aus der Praxis
Zielgruppe: (künftige) Mitarbeiter/innen von Betreuungsbehörden.
Informationen
- Dauer: 8 (entspricht 6 Zeitstunden)
- 02.10.2026 | 09:30 - 17:00 Uhr
- Betreuer/innen- Weiterbildung Südstraße 7a 48153 Münster
Dozent/innen: Ralph Chauvistré
• Diplom Rechtspfleger
• Nachlasspfleger
• Testamentsvollstrecker
Abschluss
Teilnahmebescheinigung/Sachkundenachweis wird nach dem Seminar per Post versandt.
Voraussetzung für die Teilnahme an der Abschlussprüfung für das Modul 9 „Sozialrecht 2: Sozial- und Hilfestrukturen in der Praxis“ des Sachkundelehrgangs „Berufsbetreuer/in
Lernmittel
Textsammlung zum Betreuungsrecht (Bundesanzeigerverlag) – kann bei Lehrgangsbeginn für 19,80 € erworben werden, Skript als pdf-Datei – zum selbst ausdrucken – wird vor Seminarbeginn per E-Mail versandt.
Teilnahmegebühr
169,00 €
Ratenzahlung
Die Gebühren für den Sachkundelehrgang „Berufsbetreuer/in“ (Gesamt), die Sachkundemodule 9 und 11 sowie die Zertifikatslehrgänge „Betreuungsassistenz“, „Fachkraft in der Betreuungsbehörde“ und „Nachlasspflegschaft“ können auch in Raten – jeweils vor Beginn eines jeden Moduls – gezahlt werden. Bei einer Ratenzahlung können keine Rabatte berücksichtigt werden. Gemäß den geltenden Bestimmungen werden eine Bearbeitungsgebühr sowie Zinsen in Höhe von 5,00 % der Lehrgangsgebühr in Rechnung gestellt (siehe AGB).