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Unterbringung, Zwang und Gewalt (Betreuungsbehörde) (BBB-U 01/26)
02.10.2026 | 09:30 – 17:00 Uhr | Münster
Teilnahmegebühr
169,00 €
Unterbringung, Zwang und Gewalt im Betreuungsverfahren – Aufgabe der Betreuungsbehörde
• Aufgaben in den Unterbringungsverfahren
• Unterstützung der Betreuer und Bevollmächtigten
• Zwangsmaßnahmen und Gewaltanwendung
• Zutritt zur Wohnung
• gerichtliche oder behördliche Anordnung
• Verfahren bei Gefahr im Verzug
• Zulässigkeit und Haftung
• Problemstellungen aus der Praxis
Zielgruppe: (künftige) Mitarbeiter/innen von Betreuungsbehörden.
Informationen
- Dauer: 8 (entspricht 6 Zeitstunden)
- 02.10.2026 | 09:30 - 17:00 Uhr
- Betreuer/innen- Weiterbildung Südstraße 7a 48153 Münster
Dozent/innen: Ralph Chauvistré
• Diplom Rechtspfleger
• Nachlasspfleger
• Testamentsvollstrecker
Abschluss
Teilnahmebescheinigung/Sachkundenachweis wird nach dem Seminar per Post versandt.
Voraussetzung für die Teilnahme an der Abschlussprüfung für das Modul 9 „Sozialrecht 2: Sozial- und Hilfestrukturen in der Praxis“ des Sachkundelehrgangs „Berufsbetreuer/in
Lernmittel
Textsammlung zum Betreuungsrecht (Bundesanzeigerverlag) – kann bei Lehrgangsbeginn für 19,80 € erworben werden, Skript als pdf-Datei – zum selbst ausdrucken – wird vor Seminarbeginn per E-Mail versandt.
Teilnahmegebühr
169,00 €
Hinweis
Die Gebühren für den Sachkundelehrgang „Berufsbetreuer/in“, die Sachkundemodule 9 und 13, die Lehrgänge „Betreuungsassistenz“, „Fachkraft in der Betreuungsbehörde“ und „Nachlasspflege“ können auch in Raten jeweils vor Beginn eines jeden Moduls gezahlt werden.
Bei Ratenzahlung können keine Rabatte berücksichtigt werden. Als Bearbeitungsgebühr und für Zinsen werden 5,00 % der Lehrgangsgebühr in Rechnung gestellt (siehe AGB).