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Sozialrecht 2.5: Methoden zur fallbezogenen Erschließung und Nutzung von Sozial- und Hilfestrukturen sowie von Netzwerken (M 9.5 WBSSG8 04/25)
09.12. – 10.12.2025 | 09:15 – 17:00 Uhr | Online-Seminar
Teilnahmegebühr
309,00 €
Sozialrecht 2.5: Methoden zur fallbezogenen Erschließung und Nutzung von Sozial- und Hilfestrukturen sowie von Netzwerken (Modul 9.5)
Das Verhältnis von rechtlicher Betreuung zu den Sozial- und Hilfestrukturen kann wie folgt zusammengefasst werden: Die unterstützungsbedürftige Person hat, sofern alle Voraussetzungen vorliegen, einen Anspruch auf Leistungen der Hilfe- und Sozialsysteme des Staates. Rechtliche Betreuer haben die Aufgabe, diese Personen durch die Verwirklichung der Selbstbestimmung oder deren Wiederherstellung, sich dieser Ansprüche einerseits bewusst zu werden und auf der anderen Seite, sie geltend zu machen. Das Erkennen und Ermitteln solcher Ansprüche gehört zu den Kernaufgaben eines rechtlichen Betreuers. Dabei stehen ihm anfangs häufig nicht sehr viel Informationen zur Verfügung. Deshalb ist es unerlässlich, methodisch bei der Erschließung und der Nutzung solcher Unterstützungsstrukturen und Netzwerke vorzugehen.
Arbeitsschwerpunkte:
- Ermitteln von Informationen und Bedarfen
- Methodik bei der Anwendung von Hilfe- und Sozialstrukturen
- Aufbau von Netzwerken
- fallbezogene, praxisnahe Übungen
• Voraussetzung für die Teilnahme an der Abschlussprüfung „Modul 9: Sozialrecht 2 – Sozial- und Hilfestrukturen in der Praxis“ des Sachkundelehrgangs „Berufsbetreuer/in“.
In dem Seminar wird Sachkunde gem. § 23 BtOG Abs. 3
Nr. 2. Kenntnisse des sozialrechtlichen Unterstützungssystems
vermittelt.
Zielgruppe: Berufs-, Behörden- und Vereinsbetreuer/innen und Rechtsanwält/innen sowie Mitarbeiter/innen von Betreuungsvereinen, Betreuungsbehörden, Betreuungsbüros und von Berufsbetreuer/innen sowie Mitarbeiter/innen des Betreuten Wohnens, von Sozialdiensten usw.
Informationen
- Dauer: 16 UE (= 12 Std.) + 1,25 Std.
- 09.12. - 10.12.2025 | 09:15 - 17:00 Uhr
- Online-Seminar
Dozent/in: Michael Pick
• Leiter der Betreuungsbehörde des Kreises Herzogtum Lauenburg
• Fachreferent Betreuungsrecht
• Autor
Abschluss
Teilnahmebescheinigung/ Sachkundenachweis – wird nach dem Seminar per E-Mail versandt.
Voraussetzung für die Teilnahme an der Abschlussprüfung Modul 9.
Lernmittel
Skript als PDF-Datei – wird vor Seminarbeginn per E-Mail versandt;
SGB;
Handreichung des D.V.: Kooperation & Abgrenzung [PDF].
Teilnahmegebühr
309,00 €
Ratenzahlung
Die Gebühren für den Sachkundelehrgang „Berufsbetreuer/in“ (Gesamt), die Sachkundemodule 9 und 11 sowie die Zertifikatslehrgänge „Betreuungsassistenz“, „Fachkraft in der Betreuungsbehörde“ und „Nachlasspflegschaft“ können auch in Raten – jeweils vor Beginn eines jeden Moduls – gezahlt werden. Bei einer Ratenzahlung können keine Rabatte berücksichtigt werden. Gemäß den geltenden Bestimmungen werden eine Bearbeitungsgebühr sowie Zinsen in Höhe von 5,00 % der Lehrgangsgebühr in Rechnung gestellt (siehe AGB).