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Sozialrecht 2.3: Besondere Wohnformen und ambulante betreute Wohngemeinschaften (M 9.3 WBSSG6 04/26)

19.10.2026 | 09:15 – 17:00 Uhr | Online-Seminar

Teilnahmegebühr

169,00 

Sozialrecht 2.3: Besondere Wohnformen und ambulante betreute Wohngemeinschaften (Modul 9.3)

Spätestens seit der Einführung des BTHG im Jahr 2020 sind Besondere Wohnformen in aller Munde. Für Bewohnerinnen und Bewohner einer solchen Wohnform sind besondere Hilfe- und Sozialleistungen zu beachten. Das gilt nicht weniger für die Bewohnerinnen und Bewohner ambulant betreuter Wohngemeinschaften.

Arbeitsschwerpunkte:

  • Merkmale und Definition Besonderer Wohnformen und ambulant betreuter Wohngemeinschaften
  • Ansprüche auf Leistungen; Besonderheiten beim Bezug von Leistungen von Sozial- und Hilfesystemen im Rahmen dieser Wohnformen
  • praxisnahe und fallbezogene Anwendung der Rechtsgrundlagen

 

• Voraussetzung für die Teilnahme an der Abschlussprüfung „Modul 9: Sozialrecht 2 – Sozial- und Hilfestrukturen in der Praxis“ des Sachkundelehrgangs „Berufsbetreuer/in“.

 

In dem Seminar wird Sachkunde gem. § 23 BtOG Abs. 3
Nr. 2. Kenntnisse des sozialrechtlichen Unterstützungssystems
vermittelt.

Zielgruppe: Berufs-, Behörden- und Vereinsbetreuer/innen und Rechtsanwält/innen sowie Mitarbeiter/innen von Betreuungsvereinen, Betreuungsbehörden, Betreuungsbüros und von Berufsbetreuer/innen sowie Mitarbeiter/innen des Betreuten Wohnens, von Sozialdiensten, von Beratungsstellen usw.; Interessierte.

Informationen

Dozent/innen:  Michael Pick
• Leiter der Betreuungsbehörde des Kreises Herzogtum Lauenburg
• Fachreferent Betreuungsrecht
• Autor

Abschluss
Teilnahmebescheinigung/ Sachkundenachweis – wird nach dem Seminar per E-Mail versandt.

Voraussetzung für die Teilnahme an der Abschlussprüfung Modul 9.

Lernmittel
Skript als PDF-Datei – wird vor Seminarbeginn per E-Mail versandt;
SGB.

Teilnahmegebühr

169,00 

[mehrere Rabatte können nicht miteinander kombiniert werden – ungültige Mehrfachwahlen werden von uns nach der Bestellung angepasst]

Ratenzahlung

Die Gebühren für den Sachkundelehrgang „Berufsbetreuer/in“ (Gesamt), die Sachkundemodule 9 und 11 sowie die Zertifikatslehrgänge „Betreuungsassistenz“, „Fachkraft in der Betreuungsbehörde“ und „Nachlasspflegschaft“ können auch in Raten – jeweils vor Beginn eines jeden Moduls – gezahlt werden. Bei einer Ratenzahlung können keine Rabatte berücksichtigt werden. Gemäß den geltenden Bestimmungen werden eine Bearbeitungsgebühr sowie Zinsen in Höhe von 5,00 % der Lehrgangsgebühr in Rechnung gestellt (siehe AGB).