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Sozialrecht 2.3: Besondere Wohnformen und ambulante betreute Wohngemeinschaften (M 9.3 WBSSG6 02/26)

13.04.2026 | 09:15 – 17:00 Uhr | Online Seminar

Teilnahmegebühr

169,00 

Sozialrecht 2.3: Besondere Wohnformen und ambulante betreute Wohngemeinschaften

Spätestens seit der Einführung des BTHG im Jahr 2020 sind Besondere Wohnformen in aller Munde. Für Bewohnerinnen und Bewohner einer solchen Wohnform sind besondere Hilfe- und Sozialleistungen zu beachten. Das gilt nicht weniger für die Bewohnerinnen und Bewohner ambulant betreuter Wohngemeinschaften.

Arbeitsschwerpunkte:
• Merkmale und Definition Besonderer Wohnformen und ambulant betreuter Wohngemeinschaften
• Ansprüche auf Leistungen; Besonderheiten beim Bezug von Leistungen von Sozial- und Hilfesystemen im Rahmen dieser Wohnformen
• Praxisnahe und fallbezogene Anwendung der Rechtsgrundlagen

In dem Seminar wird Sachkunde gem. § 23 BtOG Abs. 3
Nr. 2. Kenntnisse des sozialrechtlichen Unterstützungssystems
vermittelt.

Zielgruppe: Berufs-, Behörden- und Vereinsbetreuer/innen und Rechtsanwält/innen sowie Mitarbeiter/innen von Betreuungsvereinen, Betreuungsbehörden, Betreuungsbüros und von Berufsbetreuer/innen sowie Mitarbeiter/innen des Betreuten Wohnens, von Sozialdiensten, von Ber

Informationen

Dozent/innen:  Michael Pick
• Leiter der Betreuungsbehörde des Kreises Herzogtum Lauenburg
• Fachreferent Betreuungsrecht
• Autor

Abschluss
Teilnahmebescheinigung/Sachkundenachweis wird nach dem Seminar per Post versandt.

Voraussetzung für die Teilnahme an der Abschlussprüfung für das Modul 9 „Sozialrecht 2: Sozial- und Hilfestrukturen in der Praxis“ des Sachkundelehrgangs „Berufsbetreuer/in

Lernmittel
Skript als PDF-Datei – zum selbst ausdrucken – wird vor Seminarbeginn per E-Mail versandt.
Bitte bereithalten: SGB

Teilnahmegebühr

169,00 

Hinweis

Die Gebühren für den Sachkundelehrgang Berufsbetreuer/in, die Sachkundemodule 9 und 13, die Lehrgänge Betreuungsassistenz, Fachkraft in der Betreuungsbehörde und Nachlasspflege können auch in Raten jeweils vor Beginn eines jeden Moduls gezahlt werden. Bei Ratenzahlung können keine Rabatte berücksichtigt werden. Als Bearbeitungsgebühr und für Zinsen werden 5,00 % der Lehrgangsgebühr in Rechnung gestellt (siehe AGB).