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Sozialrecht 2.2: Leistungsformen der Eingliederungshilfe (M 9.2 WBSSG5 04/26)

15.10.2026 | 09: 15 – 17:00 Uhr | Online Seminar

Teilnahmegebühr

169,00 

Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen:
Grundlagen der Eingliederungshilfe nach SGB IX (BTHG) und SGB VIII

Die Eingliederungshilfe (EGH) für Menschen mit Behinderung befindet sich im Umbruch:
Nach Verabschiedung des BTHG die Eingliederungshilfe neue Strukturen an. Deutlich erhöhte Vermögensfreigrenzen, umfassende Neuregelungen für das Gesamtplanverfahren und die Bedarfsermittlung verändern die bisherigen Regelungen, während bewährte Rahmenbedingungen weiter gelten.

Im Seminar werden die rechtssystematischen Grundlagen der Eingliederungshilfe (EGH) und ein Ausblick auf weitere Reformen dargestellt.

Arbeitsschwerpunkte:
• Anspruchsvoraussetzungen der „neuen“ EGH im SGB IX sowie § 35a SGB VIII
• Rechtsgrundlagen der EGH im SGB IX und SGB VIII
• Neuregelungen zu den leistungsberechtigten Personen nach SGB IX
• Leistungsumfang in den jeweiligen Rehabilitationsbereichen:
• medizinische Rehabilitation, Teilhabe an Bildung und Arbeitsleben sowie soziale Teilhabe (§§ 5, 6 SGB IX)
• Darstellung des Leistungsrechts
• Abgrenzung der EGH zu Leistungen der Pflege nach SGB XI und sonstigen Leistungen nach SGB XII – Bedeutung des § 13 IV SGB XI – Bündelungsfunktion der EGH
• Neuregelung beim Einsatz von Einkommen und Vermögen in der neuen Eingliederungshilfe
• Auswirkungen der Trennung von Fach- und Grundsicherungsleistungen
• Zuständigkeiten und Kostenträgerschaft

In dem Seminar wird Sachkunde gem. § 23 BtOG Abs. 3
Nr. 2. Kenntnisse des sozialrechtlichen Unterstützungssystems
vermittelt.

Zielgruppe: Berufs-, Behörden- und Vereinsbetreuer/innen und Rechtsanwält/innen sowie Mitarbeiter/innen von Betreuungsvereinen, Betreuungsbehörden, Betreuungsbüros und von Berufsbetreuer/innen sowie Mitarbeiter/innen des Betreuten Wohnens, von Sozialdiensten usw.

Informationen

Dozent/innen: Edith Sonntag
• LL.M.
• Rechtsanwältin
• Fachanwältin für Sozialrecht
• Fachanwältin für Familienrecht

Abschluss
Teilnahmebescheinigung/Sachkundenachweis wird nach dem Seminar per Post versandt.
Voraussetzung für die Teilnahme an der Abschlussprüfung für das Modul 9 „Sozialrecht 2: Sozial- und Hilfestrukturen in der Praxis“ des Sachkundelehrgangs „Berufsbetreuer/in

Lernmittel
Skript als PDF-Datei – zum selbst ausdrucken – wird vor Seminarbeginn per E-Mail versandt.
Bitte bereithalten:
SGB

Teilnahmegebühr

169,00 

Hinweis

Die Gebühren für den Sachkundelehrgang Berufsbetreuer/in, die Sachkundemodule 9 und 13, die Lehrgänge Betreuungsassistenz, Fachkraft in der Betreuungsbehörde und Nachlasspflege können auch in Raten jeweils vor Beginn eines jeden Moduls gezahlt werden. Bei Ratenzahlung können keine Rabatte berücksichtigt werden. Als Bearbeitungsgebühr und für Zinsen werden 5,00 % der Lehrgangsgebühr in Rechnung gestellt (siehe AGB).