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Sozialrecht 2.1: Teilhabeleistungen nach dem SGB (M 9.1 WBSSG4 04/26)

30.09.2026 | 09:15 – 17:00 Uhr | Münster

Teilnahmegebühr

169,00 

Teilhabeleistungen vor allem nach dem SGB IX. Teilhabe- und Gesamtplanverfahren

Die Verwirklichung eines einheitlichen, umfassenden und trägerübergreifenden Teilhabeanspruchs ist eines der Ziele, die die Reform des SGB IX durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) erzielen sollte.

Da der Gesetzgeber an den Strukturen des gegliederten Systems mit unterschiedlichen Rehabilitationsträgern mit eigenen Zielsetzungen festgehalten hat, blieb der Grundkonflikt „Welcher Reha-Träger muss leisten“ bestehen. Zudem blieb es beim Vorbehalt abweichender Regelungen in den speziellen Leistungsgesetzen für die einzelnen Träger gegenüber den allgemein geltenden Regelungen des SGB IX. Das macht die Beratung bzw. Feststellung der Teilhabebedarfe nicht einfacher, denn jede Mitarbeiterin der sieben Reha-Träger, jeder Mitarbeiter der Ansprechstelle beim Träger wie auch die EGH-Fachkräfte können sich nicht nur auf „ihr“ Leistungsgesetz beschränken.

Betreuer/innen benötigen daher einen guten und rechtssichere Überblick, welche Leistungspflichten und -voraussetzungen in den einzelnen Sozialgesetzbüchern gelten.

Arbeitsschwerpunkte:
• Leistungsgruppen und Leistungen nach dem SGB IX Teil 1
• Zuständigkeiten der 7 Reha-Träger, Rangfolge
• Besondere Leistungsregelungen im SGB III, V, VI, VII, VIII, IX Teil 2, XIV
• Problematische Schnittstellen / Abgrenzungen
• Teilhabe- und Gesamtplanverfahren

In dem Seminar wird Sachkunde gem. § 23 BtOG Abs. 3
Nr. 2. Kenntnisse des sozialrechtlichen Unterstützungssystems
vermittelt.

Zielgruppe: Berufs-, Behörden- und Vereinsbetreuer/innen und Rechtsanwält/innen sowie Mitarbeiter/innen von Betreuungsvereinen, Betreuungsbehörden, Betreuungsbüros und von Berufsbetreuer/innen sowie Mitarbeiter/innen des Betreuten Wohnens, von Sozialdiensten, von Ber

Informationen

Dozent/innen:  Edith Sonntag
• LL.M.
• Rechtsanwältin
• Fachanwältin für Sozialrecht
• Fachanwältin für Familienrecht

Abschluss
Teilnahmebescheinigung/Sachkundenachweis wird nach dem Seminar per Post versandt.

Voraussetzung für die Teilnahme an der Abschlussprüfung für das Modul 9 „Sozialrecht 2: Sozial- und Hilfestrukturen in der Praxis“ des Sachkundelehrgangs „Berufsbetreuer/in

Lernmittel
Skript als PDF-Datei – zum selbst ausdrucken – wird vor Seminarbeginn per E-Mail versandt.
Bitte bereithalten:
SGB

Teilnahmegebühr

169,00 

Hinweis

Die Gebühren für den Sachkundelehrgang Berufsbetreuer/in, die Sachkundemodule 9 und 13, die Lehrgänge Betreuungsassistenz, Fachkraft in der Betreuungsbehörde und Nachlasspflege können auch in Raten jeweils vor Beginn eines jeden Moduls gezahlt werden. Bei Ratenzahlung können keine Rabatte berücksichtigt werden. Als Bearbeitungsgebühr und für Zinsen werden 5,00 % der Lehrgangsgebühr in Rechnung gestellt (siehe AGB).