- Home
- Einzelseminare
- Sachkunde Bausteine
- Sozialrecht 2.1: Tei…
Sozialrecht 2.1: Teilhabeleistungen nach dem SGB (M 9.1 WBSSG4 02/26)
27.02.2026 | 09:15 – 17:00 Uhr | Online Seminar
Teilnahmegebühr
169,00 €
Teilhabeleistungen vor allem nach dem SGB IX. Teilhabe- und Gesamtplanverfahren
Die Verwirklichung eines einheitlichen, umfassenden und trägerübergreifenden Teilhabeanspruchs ist eines der Ziele, die die Reform des SGB IX durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) erzielen sollte.
Da der Gesetzgeber an den Strukturen des gegliederten Systems mit unterschiedlichen Rehabilitationsträgern mit eigenen Zielsetzungen festgehalten hat, blieb der Grundkonflikt „Welcher Reha-Träger muss leisten“ bestehen. Zudem blieb es beim Vorbehalt abweichender Regelungen in den speziellen Leistungsgesetzen für die einzelnen Träger gegenüber den allgemein geltenden Regelungen des SGB IX. Das macht die Beratung bzw. Feststellung der Teilhabebedarfe nicht einfacher, denn jede Mitarbeiterin der sieben Reha-Träger, jeder Mitarbeiter der Ansprechstelle beim Träger wie auch die EGH-Fachkräfte können sich nicht nur auf „ihr“ Leistungsgesetz beschränken.
Betreuer/innen benötigen daher einen guten und rechtssichere Überblick, welche Leistungspflichten und -voraussetzungen in den einzelnen Sozialgesetzbüchern gelten.
Arbeitsschwerpunkte:
• Leistungsgruppen und Leistungen nach dem SGB IX Teil 1
• Zuständigkeiten der 7 Reha-Träger, Rangfolge
• Besondere Leistungsregelungen im SGB III, V, VI, VII, VIII, IX Teil 2, XIV
• Problematische Schnittstellen / Abgrenzungen
• Teilhabe- und Gesamtplanverfahren
In dem Seminar wird Sachkunde gem. § 23 BtOG Abs. 3
Nr. 2. Kenntnisse des sozialrechtlichen Unterstützungssystems
vermittelt.
Zielgruppe: Berufsbetreuer/innen, Verfahrenspfleger/innen, Nachlasspfleger/innen, Erbenermittler/innen, Jurist/innen sowie Interessierte welche als Nachlasspfleger/in tätig sind bzw. tätig werden wollen.
Informationen
- Dauer: 8 UE (= 6 Std.)
- 27.02.2026 | 09:15 - 17:00 Uhr
- Online Seminar
Dozent/innen: Edith Sonntag
• LL.M.
• Rechtsanwältin
• Fachanwältin für Sozialrecht
Abschluss
Teilnahmebescheinigung/ Sachkundenachweis – wird nach dem Seminar per E-Mail versandt.
Voraussetzung für die Teilnahme an der Abschlussprüfung Modul 9 „Sozialrecht 2: Sozial- und Hilfestrukturen in der Praxis“ des Sachkundelehrgangs „Berufsbetreuer/in“.
Lernmittel
Skript als PDF-Datei – zum selbst ausdrucken – wird vor Seminarbeginn per E-Mail versandt; SGB
Teilnahmegebühr
169,00 €
Ratenzahlung
Die Gebühren für den Sachkundelehrgang „Berufsbetreuer/in“ (Gesamt), die Sachkundemodule 9 und 11 sowie die Zertifikatslehrgänge „Betreuungsassistenz“, „Fachkraft in der Betreuungsbehörde“ und „Nachlasspflegschaft“ können auch in Raten – jeweils vor Beginn eines jeden Moduls – gezahlt werden. Bei einer Ratenzahlung können keine Rabatte berücksichtigt werden. Gemäß den geltenden Bestimmungen werden eine Bearbeitungsgebühr sowie Zinsen in Höhe von 5,00 % der Lehrgangsgebühr in Rechnung gestellt (siehe AGB).