BGT-Mitte
Ethische Aspekte der Selbstbestimmung. Elternschaft – Zwangsbehandlung – Autonomie am Lebensende am 26. März 2025 im Bürgersaal des Kasseler Rathauses
17.03.2025 | 09:15 – 17:00 Uhr | Online-Seminar
Teilnahmegebühr
169,00 €
Unterkunftskosten nach dem SGB II und SGB XII
Die Sicherung der Wohnung ist von existenzieller Bedeutung. Aus diesem Grund birgt die Übernahme der Unterkunfts- und Heizkosten durch den Leistungsträger und die Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Wohnraums in der Praxis ein erhebliches Konfliktpotential.
Im Rahmen des Tageseminars wird ein grundlegender Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind, gegeben. Außerdem geht es in dem Seminar um die Übernahme von Mietschulden und Energieforderungen durch das Jobcenter und das Sozialamt.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung sowie wesentlicher Fragen aus der Sozialberatung wird die Gewährungspraxis der Träger einem kritischen Blick unterworfen. Die Teilnehmer/innen erhalten neben dem Grundwissen wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbezieher/innen durchzusetzen.
Arbeitsschwerpunkte:
• Begriffsbestimmung: Leistungen für Unterkunft – was gehört dazu?
• Direktzahlung an Vermieter und Energieversorger
• Was sind angemessene Unterkunftskosten? Produkttheorie und schlüssiges Konzept zur Bestimmung der angemessenen Höchstmiete; Verfügbarkeit von Wohnungen; angemessene Wohnungsgröße bei Bedarfsgemeinschaft, Haushaltsgemeinschaft und WG
• Übernahme der Nebenkosten, Heizkosten und Kosten für Warmwasserbereitung; Anrechnung von Guthaben oder Übernahme von Nachzahlungen nach der Jahresverbrauchsabrechnung
• Besonderheiten bei Wohneigentum: Welche laufenden Kosten gelten als angemessen? Instandhaltung und Reparaturen
• Kommunales Satzungsrecht nach § 22 a SGB II und aktuelle Entwicklung in den Bundesländern
• Gründe für einen Umzug und Kostensenkungsverfahren durch den Träger; Welche Kosten sind im Zusammenhang mit dem Wohnungswechsel zu übernehmen? Wer ist zuständig? Exkurs: Erstausstattungsbedarf
• Vermögenseinsatz bei Darlehen und Aufrechnungsbefugnis (Kaution, Wohnraumsicherung, Darlehen aufgrund von Reparaturen/Instandhaltung)
• Wohnraumsicherung: Übernahme von Miet- und Energieschulden
In dem Seminar wird Sachkunde gem. § 23 BtOG Abs. 3
Nr. 2. Kenntnisse des sozialrechtlichen Unterstützungssystems
vermittelt
Zielgruppe: Berufs-, Behörden- und Vereinsbetreuer/innen sowie Mitarbeiter/innen von Betreuungsvereinen, Betreuungsbehörden, Betreuungsbüros und von Berufsbetreuer/innen sowie Mitarbeiter/innen des Betreuten Wohnens, von Sozialdiensten, von Beratungsstellen usw.
Informationen
Dozent/innen: Frank Jäger
• Magister Artium
• Referent für Sozialrecht und Sozialpolitik
• freiberuflicher Dozent für Sozialrecht und Sozialpolitik
Abschluss
Teilnahmebescheinigung/Sachkundenachweis wird nach dem Seminar per E-Mail versandt.
Voraussetzung für die Teilnahme an der Abschlussprüfung für das Modul 8 „Sozialrecht 1: Grundkenntnisse des Sozialrechts“ des Sachkundelehrgangs „Berufsbetreuer/in“.
Lernmittel
Skript als PDF-Datei – wird vor Seminarbeginn per E-Mail versandt.
Bitte bereithalten:
SGB I, SGB II, SGB X, SGB XII, SGG
Teilnahmegebühr
169,00 €
Hinweis
Die Gebühren für den Sachkundelehrgang Berufsbetreuer/in, die Sachkundemodule 9 und 13, die Lehrgänge Betreuungsassistenz, Fachkraft in der Betreuungsbehörde und Nachlasspflege können auch in Raten jeweils vor Beginn eines jeden Moduls gezahlt werden. Bei Ratenzahlung können keine Rabatte berücksichtigt werden. Als Bearbeitungsgebühr und für Zinsen werden 5,00 % der Lehrgangsgebühr in Rechnung gestellt (siehe AGB).
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