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Sachkundelehrgang Berufsbetreuer (Modul 1-11)

Start: 2x im Jahr – Quereinstieg möglich (Einzeltermine) | 09:15 – 17:00 Uhr | Online

Teilnahmegebühr

4.859,00 

Sachkundelehrgang Berufsbetreuer/in (Modul 1-11)

Sachkundelehrgang, -nachweise und Registrierung
Rechtliche Berufsbetreuer/innen und Vereinsbetreuer/innen übernehmen eine wichtige und verantwortungsvolle Aufgabe in unserer Gesellschaft: Ca. 1,1 Millionen Menschen mit Erkrankung oder Behinderung brauchen zurzeit Unterstützung bei der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen. Bei ca. 50 % kann dies durch ehrenamtliche und vor allem familiäre Betreuer/innen übernommen werden. Wer allerdings niemanden hat und bei wem es besonders schwierig wird, braucht eine/n für diese Aufgabe qualifizierte/n Berufs- oder Vereinsbetreuer/in.

Diese notwendige Qualifikation der Betreuer/innen gem. BtOG und BtRegV ist mit dem Registrierungsantrag vor Aufnahme der Tätigkeit bei der Stammbehörde nachzuweisen:

  • persönliche Eignung und Zuverlässigkeit (§§ 23 Abs. 1 Nr. 1, 24 II BtOG; §§ 2, 12 BtRegV) – Feststellung durch persönliches Gespräch mit der Stammbehörde (§ 24 Abs. BtOG)
  • eigene Erklärungen (§ 24 Abs. 1 Nr. 3, 4 BtOG) zum
    • einwandfreien Leumund (§§ 23 Abs. 2, 24 BtOG) 
    • Vorlage von Führungszeugnis (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 BtOG)
    • Schuldnerauskunft (§ 24 Abs. 1 Nr. 2 BtOG)
  • Berufshaftpflichtversicherungsnachweis (§ 23 Abs. 1 Nr. 3 BtOG, § 10 BtRegV)
  • Erklärung über die Organisationsstruktur & Liste der geführten Betreuungen (§ 24 Abs. 1 Nr. 5 S. 2 BtOG, § 11 BtRegV)
  • Beschluss nach § 286 Abs. 1 Nr. 2 oder 4 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit über eine vom Antragsteller aktuell geführte Betreuung – falls vorhanden (§ 32 Abs. 1 BtOG)
  • Nachweis der für die Tätigkeit erforderlichen Sachkunde (§§ 23 Abs 1. Nr. 2., Abs. 3, 24 Abs. 1 Nr. 5 BtOG, §§ 3-9, 15 BtRegV)

Die erforderliche Sachkunde (§ 23 Abs. 3 BtOG, § 3 BtRegV, Anlage zur BtRegV [Curriculum]) umfasst folgende Kenntnisse, einschließlich der Fähigkeit zu ihrer praktischen Anwendung:

  1. Kenntnisse über die gesetzlichen Voraussetzungen der Betreuerbestellung und der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts, die rechtlichen Grundlagen der Betreuungsführung, insb. die Pflichten des Betreuers gegenüber dem Betreuten und dem Betreuungsgericht, sowie über die gesetzlichen Voraussetzungen für Freiheitsentziehungen und ärztliche Zwangsmaßnahmen, jeweils einschließlich des dazugehörigen Verfahrensrechts;
  2. Kenntnisse auf dem Gebiet der Personensorge, insb. Grundkenntnisse über typische betreuungsrelevante Erkrankungen und Behinderungen, deren Auswirkungen, Gefahren und Behandlungsmöglichkeiten, Patientenrechte, Einwilligungsfähigkeit, Anforderungen an und Rechtsfolgen von Patientenverfügungen, Möglichkeiten der Vermeidung von Freiheitsentziehungen und ärztlichen Zwangsmaßnahmen und
  3. Kenntnisse auf dem Gebiet der Vermögenssorge, insb. über die Grundlagen der Rechtsgeschäftslehre, des Miet- und Kaufvertragsrechts, der Haftung, der Vermögensverwaltung und der Schuldenregulierung.
  4. Kenntnisse des Sozialrechts, insb. zu
    a) Grundlagen und Umfang der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich der Kosten der Unterkunft, vor allem nach dem Zweiten und Zwölften Sozialgesetzbuch,
    b) Sozialleistungsansprüchen nach dem Fünften, Sechsten und Elften Sozialgesetzbuch,
    c) Ermittlung, Geltendmachung und Durchsetzung von sozialrechtlichen Ansprüchen unter Beachtung sozialrechtlicher Mitwirkungspflichten und
  5. Kenntnisse zu Sozial- und Hilfestrukturen in der Praxis, insb. zu
    a) Teilhabeleistungen vor allem nach dem Neunten Sozialgesetzbuch,
    b) Pflegeleistungen in Kombination mit anderen Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch und
    c) Methoden zur fallbezogenen Erschließung und Nutzung von Sozial- und Hilfestrukturen sowie von Netzwerken
  6. Grundlagen der Kommunikation und Umsetzung in der Praxis und
  7. betreuungsspezifische Kommunikation und Methoden zur Unterstützung bei der Entscheidungsfindung.

Berufsbetreuer/innen müssen bei der Registrierung ihre Sachkunde nachweisen (vgl. § 23 BtOG i. V. m. BtRegV).

Die Sachkunde kann auf verschiedene Art und Weise nachgewiesen werden:

  1. Befähigung zum Richteramt (§ 7 Abs. 6 BtRegV)
  2. erfolgreicher Abschluss des Studiums der Sozipalpädagogik oder der Sozialen Arbeit (§ 7 Abs. 6 BtRegV)
  3. anerkannter Abschluss (Zeugnis) eines von einer Hochschule angebotenen Studiengangs, wenn dieser die erforderlichen Kenntnisse nach § 3 Nr. 1-3 BtRegV vermittelt bzw. von einer Hochschule oder in Kooperation mit einer Hochschule angebotenen Aus- und Weiterbildungsganges der die konkreten Inhalte nach § 3 BtRegV und der Anlage zur BtRegV (Curriculum) vermittelt (§ 5 BtRegV)
  4. Zeugnisse oder sonstige Leistungsnachweise über nicht anerkannte Studien-, Aus- oder Weiterbildungsgänge wenn diese den Erwerb aller Kenntnisse nach § 3 BtRegV belegen und nach Inhalt und Umfang den Sachkundelehrgängen gem. § 6 Abs. 2 und der Anlage zur BtRegV (Curriculum) im Wesentlichen gleichen (§ 7 Abs. 1 BtRegV)
  5. Nachweis der Kenntnisse nach § 3 BtRegV in Teilbereichen zuzüglich Nachweises des erfolgreichen Abschlusses eines oder mehrerer Module eines anerkannten Sachkundelehrgangs oder eines anerkannten Studien-, Aus- oder Weiterbildungsgangs (§ 7 Abs. 2 BtRegV, Anlage zur BtRegV [Curriculum])
  6. die Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen; Anzeige der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen als beruflicher Betreuer/in (s. § 9 BtRegV)
  7. Die Stammbehörde kann nach Antrag und begründeter Einzelfallentscheidung anerkennen: Nachweis über Teilbereiche der Kenntnisse nach § 3 BtRegV und mehrjährige für die Führung der Betreuung nutzbare Berufserfahrung, die einem Nachweis nach § 3 Abs. 2 BtRegV im Wesentlichen gleichen oder eine entsprechende mehrjährige Erfahrung als ehrenamtlicher Betreuer/in (§ 7 Abs. 5 BtRegV)
  8. Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss eines anerkannten Sachkundelehrgangs (§§ 6, 8 Abs. 1 BtRegV, Anlage zur BtRegV [Curriculum])

Die Stammbehörde entscheidet auf Antrag bereits vor dem Registrierungsantrag durch gesonderten Bescheid, ob und inwieweit die Nachweise durch die vorgelegten Unterlagen erbracht werden können und welche Teile des Sachkundelehrgangs noch fehlen (§ 7 Abs. 4 BtRegV).

Ein Sachkundelehrgang besteht aus den in der Anlage zur BtRegV (Curriculum) aufgeführten 11 Modulen. Die in den Modulen vorgesehenen Inhalte werden in Lehrveranstaltungen vermittelt, die in Präsenz oder online durchgeführt werden und praktische Übungen umfassen.

Der Umfang eines gesamten Sachkundelehrgangs beträgt mindestens 270 Zeitstunden, einschließlich Vor- und Nachbereitungszeit, Selbstlernphasen und Prüfungen. Die einzelnen Module müssen mindestens die in Spalte 3 der Anlage zur BtRegV (Curriculum) aufgeführten Zeitstunden umfassen.

Jedes Modul endet mit einer Prüfung, deren Bestehen den erfolgreichen Abschluss des Moduls bedingt.

Zur Anerkennung der Sachkundelehrgänge ab 01.01.2023 müssen Anbieter bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen (§ 8 BtRegV, Anlage zur BtRegV [Curriculum]).

Diese betreffen:

  • Inhalt, Form und Umfang der Sachkundemodule,
  • Qualifizierung der Lehrkräfte,
  • ordnungsgemäße Durchführung des Lehrbetriebs und des Prüfungsverfahrens (Prüfungsordnung),
  • Finanzierungsplanung zur finanziellen Absicherung der Lehrgänge und nachvollziehbare Lehrgangskosten

Vor dem 01.01.2023 erworbene Zeugnisse oder sonstige Nachweise über zwangsläufig noch nicht anerkannte Studien-, Aus- oder Weiterbildungsgänge sind als Nachweise von der Stammbehörde anzuerkennen, wenn diese den Erwerb der Kenntnisse nach § 3 BtRegV belegen und nach Inhalt und Umfang den Sachkundelehrgängen gem. § 6 Abs. 2 und der Anlage zur BtRegV (Curriculum) im Wesentlichen gleichen (§ 7 Ab. 1 BtRegV).

„Inhalt und Umfang“ meint nicht der „Form“ nach – was bedeutet, dass z.B. für die Anerkennung dieser Nachweise keine Prüfung notwendig ist.

Sachkundelehrgänge, -module & Einzelseminare von Betreuer/innen-Weiterbildung
Betreuer/innen-Weiterbildung bietet seit 1999 – mit bisher über 2.600 Lehrgängen und Einzelveranstaltungen – Sachkunde vermittelnde Weiterbildungen für Berufs-, Vereins- und Behördenbetreuer/innen an. Bereits seit dem 01.07.2022 veranstalten wir Lehrgänge, Module und Lehrveranstaltungen, welche nach Inhalt, Umfang, Form und Qualität den Vorschriften des Betreuungsorganisationsgesetzes (BtOG), der Betreuerregistrierungsverordnung (BtRegV) und der Anlage zur BtRegV (Curriculum) entsprechen und daher gemäß § 7 Abs. 1 und 3 BtRegV als Nachweis von den Stammbehörden anerkannt werden.

Die Sachkundelehrgänge und -module von Betreuer/innen-Weiterbildung sind offiziell nach § 8 BtRegV zertifiziert und bundesweit anerkannt.

Teilnahme an einzelnen Sachkundemodulen und -seminaren

Die Teilnahme an Einzelseminaren und -modulen (mit oder ohne Prüfung) ist auch möglich, ohne am gesamten Lehrgang teilzunehmen. Sie erhalten dafür eine Teilnahmebescheinigung/einen Sachkundenachweis.

Einzelne Module (Sachkunde) buchen Sie bitte hier.

Einzelne Seminare (Sachkunde) buchen Sie bitte hier.

Inhalte

Umfang: 2 Seminartage + Prüfung (= 15 Std.)

  • M 1.1 – Betreuerbestellung und Zusammenarbeit mit dem Betreuungsgericht: Rechtliche Grundlagen der Betreuungstätigkeit | 2 Tage
  • M 1.2 – Prüfung | + Selbstlernphase

Umfang: 4 Seminartage + Prüfung (= 30 Std.)

  • M 2.1 – Betreuungsführung 1: Die Rechte betreuter Menschen | 2 Tage
  • M 2.2 – Betreuungsführung 2: Von der Betreuerbestellung bis zum Schlussbericht | 2 Tage
  • M 2.3 – Prüfung | + Selbstlernphase

Umfang: 2 Seminartage + Prüfung (= 15 Std.)

  • M 3.1 – Recht der Unterbringung, freiheitsentziehende und ärztliche Zwangsmaßnahmen | 2 Tage
  • M 3.2 – Prüfung | + Selbstlernphase

Umfang: 2 Seminartage + Prüfung (= 15 Std.)

  • M 4.1 – Personensorge 1.1: Psychiatrische Erkrankungen im Betreuungsalltag | 1 Tag
  • M 4.2 – Personensorge 1.2: Freiheitsentziehende Maßnahmen (FEM), Unterbringungen und Zwangsbehandlungen reduzieren (ReduFix und Werdenfelser Weg) | 1 Tag
  • M 4.3 – Prüfung | + Selbstlernphase

Umfang: 2 Seminartage + Prüfung (= 15 Std.)

  • M 5.1 – Personensorge 2.1: Aufgabenbereich Gesundheitssorge | 1 Tag
  • M 5.2 – Personensorge 2.2: Wohnungsangelegenheiten, Aufenthaltsbestimmungsrecht und Umgangsrecht | 1 Tag
  • M 5.1 – Prüfung | + Selbstlernphase

Umfang: 2 Seminartage + Prüfung (= 15 Std.)

  • M 6.1 – Vermögenssorge / Vermögensverwaltung 1 (Grundlagen) | 2 Tage
  • M 6.2 – Prüfung | + Selbstlernphase

Umfang: 2 Seminartage + Prüfung (= 15 Std.)

  • M 7.1 – Vermögenssorge / Vermögensverwaltung 2 (Vertiefungsseminar) | 2 Tage
  • M 7.2 – Prüfung | + Selbstlernphase

Umfang: 5 Seminartage + Prüfung (= 31 Std.)

  • M 8.1 – Sozialrecht 1.1: Leistungen nach dem SGB XII: die Grundlagen des Sozialhilferechts | 2 Tage
  • M 8.2 – Sozialrecht 1.2 – Komplettüber- und Durchblick SGB II und Rechtsdurchsetzung | 2 Tage
  • M 8.3 – Sozialrecht 1.3: Kosten für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II und SGB X | 1 Tag
  • M 8.4 – Prüfung | ohne Selbstlernphase

Umfang:  6 Seminartage + Prüfung (= 45 Std.)

  • M 9.1 – Sozialrecht 2.1: Teilhabeleistungen nach dem SGB | 1 Tag
  • M 9.2 – Sozialrecht 2.2: Leistungsformen der Eingliederungshilfe | 1 Tag
  • M 9.3 – Sozialrecht 2.3: Besondere Wohnformen und ambulante betreute Wohngemeinschaften | 1 Tag
  • M 9.4 – Sozialrecht 2.4: Pflegeleistungen | 1 Tag
  • M 9.5 – Sozialrecht 2.5: Methoden zur fallbezogenen Erschließung und Nutzung von Sozial- und Hilfestrukturen sowie von Netzwerken | 2 Tage
  • M 9.6 – Prüfung | + Selbstlernphase

Umfang: 5 Seminartage + Prüfung (= 30 Std.)

  • M 10.1 – Grundlagen der Kommunikation 1: Theorien und Methoden | 2 Tage
  • M 10.2 – Grundlagen der Kommunikation 2: Grundhaltungen und Techniken | 1 Tag
  • M 10.3 – Grundlagen der Kommunikation 3: Konfliktmanagement | 1 Tag
  • M 10.4 – Grundlagen der Kommunikation 4: Diversitätssensible Kommunikation | 2 Tage
  • M 10.5 – Prüfung | ohne Selbstlernphase

Umfang: 7 Seminartage + Prüfung (= 45 Std.)

  • M 11.1 – Betreuungsspezifische Kommunikation 1: Kommunikation im Kontext psychiatrischer Störungen | 1 Tag
  • M 11.2 – Betreuungsspezifische Kommunikation 2: Leichte Sprache und Abbau von Barrieren in der Kommunikation | 1 Tag
  • M 11.3 – Betreuungsspezifische Kommunikation 3: Autonomie und Entscheidungsfindung Betreuter: Wunsch – Wille – Präferenz | 2 Tage
  • M 11.4 – Betreuungsspezifische Kommunikation 4: Drei- oder Mehrparteien-Interaktion in der Betreuung | 1 Tag
  • M 11.5 – Betreuungsspezifische Kommunikation 5: Empowerment – Unterstützte Entscheidungsfindung in Theorie und Praxis | 2 Tage
  • M 11.6 – Prüfung | ohne Selbstlernphase
  • Informationen zu den jeweiligen Lernmitteln werden vor Seminarbeginn per E-Mail versandt 

Informationen 

Zielgruppe

(Künftige) Berufs-, Behörden- und Vereinsbetreuer/innen sowie Mitarbeiter/innen von Betreuungsvereinen, -behörden, -büros und von Berufsbetreuer/innen, Sozialarbeiter/innen und -pädagog/innen, Rechtsanwält/innen, Interessierte

Abschluss

Sachkundenachweis Berufsbetreuer/in, Zeugnis

Preis / Rabatte

4.859,00 € (nicht rabattierfähig)

Termine 2. Halbjahr 2025

Termine 1. Halbjahr 2026

Termine 2. Halbjahr 2026

Teilnahmegebühr

4.859,00 

Terminauswahl: Sachkundelehrgang Berufsbetreuer/in (Modul 1-11)

(* Wählen Sie nachfolgend den Zeitraum aus oder -nicht benötigt-, wenn Sie diesen Baustein nicht benötigen.)

Modul 1 – Betreuerbestellung und Zusammenarbeit mit dem Betreuungsgericht

Modul 2 – Betreuungsführung

Prüfung

Modul 3 – Recht der Unterbringung und der ärztlichen Zwangsmaßnahmen

Modul 4 – Personensorge 1

Modul 5 – Personensorge 2

Modul 6 – Vermögenssorge 1

Modul 7 – Vermögenssorge 2

Modul 8 – Sozialrecht 1

Modul 9 – Sozialrecht 2

Modul 10 – Grundlagen der Kommunikation und Praxistransfer

Modul 11 – Betreuungsspezifische Kommunikation/ Methoden der unterstützten Entscheidungsfindung

Ratenzahlung

Die Gebühren für den Sachkundelehrgang „Berufsbetreuer/in“ (Gesamt), die Sachkundemodule 9 und 11 sowie die Zertifikatslehrgänge „Betreuungsassistenz“, „Fachkraft in der Betreuungsbehörde“ und „Nachlasspflegschaft“ können auch in Raten – jeweils vor Beginn eines jeden Moduls – gezahlt werden. Bei einer Ratenzahlung können keine Rabatte berücksichtigt werden. Gemäß den geltenden Bestimmungen werden eine Bearbeitungsgebühr sowie Zinsen in Höhe von 5,00 % der Lehrgangsgebühr in Rechnung gestellt (siehe AGB).