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Recht der Unterbringung, freiheitsentziehende und ärztliche Zwangsmaßnahmen (M 3.1 WBSF 02/26)

12.02. – 13.02.2026 | 09:15 – 17:00 Uhr | Online Seminar 

Teilnahmegebühr

309,00 

Recht der Unterbringung, freiheitsentziehende und ärztliche Zwangsmaßnahmen (Modul 3.1)

Unterbringung und Verbringung, unterbringungsähnliche bzw. freiheitsentziehende Maßnahmen (FEM) und ärztliche Zwangshandlung

Arbeitsschwerpunkte:

  • Übersicht über Freiheitsentziehungen im deutschen Recht – Abgrenzung der Unterbringungsvoraussetzungen: Zivilrecht, Psychisch-Kranken-Recht, Strafrechtliche Unterbringung
  • Vor- und Nachrang der einzelnen Unterbringungsarten
  • Freiheitsentziehung durch Betreuer:
    • Voraussetzungen
    • gerichtliches Genehmigungsverfahren
    • Zuführung zur Unterbringung; Beteiligung der Betreuungsbehörde
    • Regelung des Unterbringungsvollzugs
    • Heilbehandlung während der Unterbringung, insbes. Zwangsbehandlung
    • Beendigung der Unterbringung
  • Unterbringungsähnliche Maßnahmen in Krankenhäusern, Heimen und sonstigen Einrichtungen:
    • Pflegerische Maßnahmen zur Vorbeugung
    • Voraussetzungen der unterbringungsähnlichen Maßnahmen
    • Abgrenzungsfragen
    • Genehmigungsbedürfnisse
  • Ärztliche Zwangsmaßnahmen und Verbringung:
    • der „Ultima-Ratio-Vorbehalt“
    • Anforderungskatalog an Einwilligungen in ärztliche Zwangsmaßnahmen
    • der Vorrang von Patientenverfügungen
    • das Verfahren bei ärztlichen Zwangsmaßnahmen
  • Auswirkungen für die Praxis, Aufgaben des Betreuers vor, während und nach den Maßnahmen

In dem Seminar wird Sachkunde
gem. § 23 BtOG Abs. 3 Nr. 1 Kenntnisse auf den Gebieten der Personensorge und
gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 BtRegV Kenntnisse über die gesetzlichen Voraussetzungen für Freiheitsentziehungen und ärztliche Zwangsmaßnahmen, jeweils einschließlich des dazugehörigen Verfahrensrechts,
vermittelt.

Zielgruppe: Mitarbeiter/innen von Betreuungsbehörden, Sozialarbeiter/innen & -pädagog/innen, Rechtsanwält/innen, Einrichtungsleiter/innen, Mitarbeiter/innen stationärer Einrichtungen und von Krankenhäusern und Kliniken, Interessierte

Informationen

Dozent/innen: Jochen Bollmann
• Diplom-Sozialwissenschaftler
• Berufsbetreuer
• Verfahrenspfleger

Abschluss
Teilnahmebescheinigung/Sachkundenachweis – wird nach dem Seminar per E-Mail versandt.

Voraussetzung für die Teilnahme an der Abschlussprüfung für das Modul 3 „Recht der Unterbringung und der ärztlichen Zwangsmaßnahmen“ des Sachkundelehrgangs „Berufsbetreuer/in“.

Lernmittel
Skript als PDF-Datei (zum selbst ausdrucken) – wird vor Seminarbeginn per E-Mail versandt.

Bitte BGB bereithalten;
oder: Textsammlung zum Betreuungsrecht (Bundesanzeigerverlag).

Teilnahmegebühr

309,00 

Rabatte werden von uns nach der Bestellung separat bearbeitet.

Ratenzahlung

Die Gebühren für den Sachkundelehrgang „Berufsbetreuer/in“ (Gesamt), die Sachkundemodule 9 und 11 sowie die Zertifikatslehrgänge „Betreuungsassistenz“, „Fachkraft in der Betreuungsbehörde“ und „Nachlasspflegschaft“ können auch in Raten – jeweils vor Beginn eines jeden Moduls – gezahlt werden. Bei einer Ratenzahlung können keine Rabatte berücksichtigt werden. Gemäß den geltenden Bestimmungen werden eine Bearbeitungsgebühr sowie Zinsen in Höhe von 5,00 % der Lehrgangsgebühr in Rechnung gestellt (siehe AGB).