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Personensorge 2.1: Aufgabenbereich Gesundheitssorge (M 5.1 WBSG 02/26)

02.02.2026 | 09:15 – 17:00 Uhr | Online-Seminar 

Teilnahmegebühr

189,00 

Aufgabenbereich Gesundheitssorge (Modul 5.1)

Unterstützung und rechtliche Vertretung im Aufgabenbereich Gesundheitssorge

Im Seminar werden Pflichten, Aufgaben und Rechte der betreuten Patienten, des Betreuers und der anderen Beteiligten im Aufgabenbereich Gesundheitssorge dargestellt.

Arbeitsschwerpunkte:
• Aufgabenbereich Gesundheitssorge/Heilbehandlung
• Rechtliche Vertretung, Patientenrechte, Behandlungsrecht
• Einwilligungs(un)fähigkeit – Patientenaufklärung
• Einwilligung des Betreuers bei ärztlichen Maßnahmen: Voraussetzungen und Verfahren
• Behandlungswünsche, Patientenverfügung, Sterbewunsch, Beendigung lebenserhaltender Maßnahmen
• Sterilisation

In dem Seminar wird Sachkunde gem. § 23 BtOG Abs. 3
Nr. 1. Kenntnisse des Betreuungs- und Unterbringungsrechts, des dazugehörigen Verfahrensrechts sowie auf dem Gebiet der Personensorge,
Nr. 2. Kenntnisse des sozialrechtlichen Unterstützungssystems und
Nr. 3. Kenntnisse der Kommunikation mit Personen mit Erkrankungen und Behinderungen und von
Methoden zur Unterstützung bei der Entscheidungsfindung
vermittelt.

Zielgruppe: Berufs-, Vereins- und Behördenbetreuer/innen sowie Mitarbeiter/innen von Betreuungsbehörden, Einrichtungsleiter/innen, Sozialarbeiter-/ – pädagog/innen, Mitarbeiter/innen stationärer Einrichtungen und von Krankenhäusern und Kliniken, Interessierte

Informationen

Dozent/innen: Jochen Bollmann
• Diplom-Sozialwissenschaftler
• Berufsbetreuer
• Verfahrenspfleger

Abschluss
Teilnahmebescheinigung/Sachkundenachweis wird nach der Weiterbildung per E-Mail versandt.

Voraussetzung für die Teilnahme an der Abschlussprüfung für das Modul 5 „Personensorge 2“ des Sachkundelehrgangs „Berufsbetreuer/in“.

Lernmittel
Skript als PDF-Datei (zum selbst ausdrucken) – wird vor Seminarbeginn per E-Mail versandt.
Bitte BGB mitbringen/ bereithalten oder eine Textsammlung zum Betreuungsrecht.

Teilnahmegebühr

189,00 

[mehrere Rabatte können nicht miteinander kombiniert werden – ungültige Mehrfachwahlen werden von uns nach der Bestellung angepasst]

Ratenzahlung

Die Gebühren für den Sachkundelehrgang Berufsbetreuer/in (Gesamt), die Sachkundemodule 9 und 11 sowie der Zertifikatslehrgang Betreuungsassistenz können auch in Raten – jeweils vor Beginn eines jeden Moduls – gezahlt werden. Bei einer Ratenzahlung können keine Rabatte berücksichtigt werden. Gemäß den geltenden Bestimmungen werden eine Bearbeitungsgebühr sowie Zinsen in Höhe von 5,00 % der Lehrgangsgebühr in Rechnung gestellt (s. AGB).