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Grundlagenlehrgang Berufsbetreuer/in

Start: Quereinstieg jederzeit möglich (Einzeltermine) | 09:15 – 17:00 Uhr | Online Seminar

Teilnahmegebühr

789,00 

Grundlagenwissen „Rechtliche Betreuung Volljähriger“

Im Grundlagenlehrgang „Berufsbetreuer/in“ wird durch erfahrene Dozent/innen eine grundlegende und praxisorientierte Ausbildung in 36 Std. (= 6 Tage / Einzeltermine) für angehende Berufsbetreuer/innen angeboten. 
Aus einem Katalog von 10 möglichen Weiterbildungen können Sie sich, je nach Vorbildung und -kenntnissen, Ihren Lehrgang selbst zusammenstellen.

Der Grundlagenlehrgang ist vor allem auch für Berufsanfänger/innen geeignet.

In dem Lehrgang wird – je nach belegten Inhalten – Sachkunde gem. § 23 BtOG Abs. 3 und der BtRegV
Nr. 1. Kenntnisse des Betreuungs- und Unterbringungsrechts, des dazugehörigen Verfahrensrechts sowie auf den Gebieten der Personen- und Vermögenssorge
Nr. 2. Kenntnisse des sozialrechtlichen Unterstützungssystems und
Nr. 3. Kenntnisse der Kommunikation mit Personen mit Erkrankungen und Behinderungen und von Methoden zur Unterstützung bei der Entscheidungsfindung
vermittelt.


Erweiterungsmöglichkeiten des Lehrgangs:

Sie können weitere Einzelseminare dazubuchen, hierfür kann bei der Anmeldung der „Mehrbucherrabatt“ (10 %) geltend gemacht werden.

Eine Erweiterung zum Sachkundelehrgang „Berufsbetreuer/in“ (Modul 1 – 11) oder zu einzelnen Sachkundemodulen ist möglich – diese können innerhalb von 3 Jahren in beliebiger Reihenfolge besucht werden. Die bereits absolvierten Weiterbildungen des Grundlagenlehrgangs* werden anerkannt.
Davon ausgenommen: „Der Betreuer als Existenz- und Unternehmensgründer: Wie wird man Berufsbetreuer/in?“ und „Kooperation, Abgrenzung und Delegation von Betreueraufgaben“ – nicht Bestandteil des Sachkundelehrgangs.

Wahlseminare – Inhalte & Termine

Termine:

  • 30.09.2025 oder
  • 30.01.2026 oder
  • 01.09.2026

Umfang: 1 Tag (= 8 UE / 6 Std.)

Dozent/in: Jochen Bollmann

Existenzgründung und -sicherung als Berufsbetreuer: Betriebswirtschaftliche und steuerliche Aspekte

Ziel des Seminars ist es, die Seminarteilnehmer/innen zu befähigen, eine Existenzgründung sowie die Sicherung der Existenz als Berufsbetreuer/in mit unternehmerischer Kompetenz zu bewerkstelligen.

Es werden die notwendigen Maßnahmen und Schritte dazu vorgestellt und dabei insbesondere die notwendigen Maßnahmen zu den neuen Regelungen bei der Registrierung der Berufsbetreuer/innen (Betreuungsrechtsreform) vorgestellt.

Arbeitsschwerpunkte:

  • aktuelle berufliche Situation und Tendenzen
  • Wie wird man Berufsbetreuer?
  • Voraussetzungen, persönliche Eignung (BGB, BtRegV, BtOG)
  • Registrierung (Zulassung) der Berufsbetreuer/innen durch die Stammbehörde
  • BtRegV und BtOG
  • Planungsphase und Konzepterstellung („Business-Plan“)
  • Markt- und Konkurrenzanalyse
  • Finanzierung (VBVG), Kalkulation und Rentabilität
  • Kredite und Fördermittel
  • Rechtsformen
  • Steuern:
    • Steuerliche Pflichten
    • Einkommenssteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer
    • abzugsfähige Aufwendungen
    • Formalien
    • Versicherungen und Haftung
    • Akquisition, Werbung, Internetauftritt, Einsatz von EDV

Termine:

  • 18.09. – 19.09.2025 oder
  • 19.01. – 20.01.2026 oder
  • 27.08. – 28.08.2026

Umfang: 2 Tage (= 16 UE / 12 Std.)

Dozent/in: Kay Lütgens

Betreuerbestellung und Zusammenarbeit mit dem Betreuungsgericht:
Rechtliche Grundlagen der Betreuungstätigkeit

Im Seminar werden praxisorientiert die betreuungs- und verfahrensrechtlichen Grundlagen für die Betreuungsführung dargestellt und fallbezogene praktische Tipps für die Anwendung gegeben.

Arbeitsschwerpunkte:

  • Rechtliche Grundlagen
  • Grundlagen der Betreuertätigkeit
  • Einrichtung einer Betreuung: Betreuerbestellung, Voraussetzungen, Verfahren, Sachverhaltsermittlung
  • Aufgabenbereiche sowie Aufgaben und Pflichten des Betreuers
  • Einwilligungsvorbehalt: Voraussetzungen, Grenzen, Verfahren
  • Verhältnis des Betreuers zum Betreuungsgericht und zur Betreuungsbehörde: Aufsicht durch das Betreuungsgericht, Berichts-, Auskunfts- und Mitteilungspflichten
  • Gerichtliche Genehmigungen und Verfahren
  • Haftung

Termine:

  • 18.11.2025 oder
  • 29.01.2026 oder
  • 11.09.2026

Umfang: 1 Tag (= 8 UE / 6 Std.)

Dozent/in: Torsten Schönfelder

Delegation und Abgrenzung von Betreueraufgaben versus Aufgaben der Sozialbehörden, Dienste und Einrichtungen und Kooperation im Netzwerk

Die Betreuerbestellung führt oftmals zu einem quasi reflexartigen Rückzug der Angebote und Leistungen anderer Dienste und Einrichtungen, häufig sogar von Behörden. Fälschlicherweise wird oft angenommen und praktiziert, dass Betreuer Leistungen der Dienste, Einrichtungen und Behörden übernehmen.

Selbstständig Tätige sind aber eigenen Bedingungen unterworfen. Sie sehen sich zum einen der persönlichen Haftung ausgesetzt, zum anderen aber haben Sie Pflichten gegenüber ihrem Unternehmen und ggf. ihren Angestellten. Sie müssen auch sich selbst, ihre Gesundheit und ihre Arbeitskraft schützen und bewahren.

Die rechtlichen Regelungen dazu sind eindeutig: Die Pflichten des Betreuers stehen im BGB und die der komplementären Dienste und Einrichtungen sind immer unabhängig von einer Betreuerbestellung vertraglich und/oder gesetzlich – vor allem im SGB – eindeutig geregelt.

Arbeitsschwerpunkte:

  • Aufgaben und Pflichten des Betreuers, gesetzliche Grundlagen
  • Betriebswirtschaftliche Grundlagen: Kalkulation, Rückwärtskalkulation, Minimal- und Maximalprinzip
  • Aufgaben und Pflichten von komplementären Diensten und Einrichtungen, z.B. der Krankenhaussozialdienste, des ambulanten betreuten Wohnens, von stationären Einrichtungen der Altenpflege, Eingliederungshilfe usw.
  • Regeln zum Selbstschutz, Reflexion, „Dickes Fell“
  • Kooperationen, Arbeit in Netzwerken, Mehrfachmandate der Stakeholder

Termine:

  • 24.04.2025 oder
  • 20.10.2025 oder
  • 09.02.2026 oder
  • 21.09.2026

Umfang: 1 Tag (= 8 UE / 6 Std.)

Dozent/in: Stefanie Leers

Personensorge 1.1: Psychiatrische Erkrankungen im Betreuungsalltag

Psychiatrische Störungsbilder im Überblick.

Arbeitsschwerpunkte:

  • Einblicke in die Symptomatik der häufigsten psychiatrischen Störungsbilder und Behinderungen
  • Überblick zu deren
    • Ursachen,
    • Verlauf und
    • Prognose sowie
    • mögliche Behandlungsmethoden
  • Thematisiert werden in diesem Seminar – unter anderem –
    • Sucht-Erkrankungen,
    • Persönlichkeits-Störungen,                     
    • Demenz und
    • Intelligenzminderung

Termine:

  • 15.09. – 16.09.2025 oder
  • 12.02. – 13.02.2026 oder
  • 17.09. – 18.09.2026

Umfang: 2 Tage (= 16 UE / 12 Std.)

Dozent/in: Jochen Bollmann

Unterbringung und Verbringung, unterbringungsähnliche bzw. freiheitsentziehende Maßnahmen (FEM) und ärztliche Zwangshandlung

Arbeitsschwerpunkte:

  • Übersicht über Freiheitsentziehungen im deutschen Recht – Abgrenzung der Unterbringungsvoraussetzungen: Zivilrecht, Psychisch-Kranken-Recht, Strafrechtliche Unterbringung
  • Vor- und Nachrang der einzelnen Unterbringungsarten
  • Freiheitsentziehung durch Betreuer:
    • Voraussetzungen
    • gerichtliches Genehmigungsverfahren
    • Zuführung zur Unterbringung; Beteiligung der Betreuungsbehörde
    • Regelung des Unterbringungsvollzugs
    • Heilbehandlung während der Unterbringung, insbes. Zwangsbehandlung
    • Beendigung der Unterbringung
  • Unterbringungsähnliche Maßnahmen in Krankenhäusern, Heimen und sonstigen Einrichtungen:
    • Pflegerische Maßnahmen zur Vorbeugung
    • Voraussetzungen der unterbringungsähnlichen Maßnahmen
    • Abgrenzungsfragen
    • Genehmigungsbedürfnisse
  • Ärztliche Zwangsmaßnahmen und Verbringung:
    • Der „Ultima-Ratio-Vorbehalt“
    • Anforderungskatalog an Einwilligungen in ärztliche Zwangsmaßnahmen
    • Der Vorrang von Patientenverfügungen
    • Das Verfahren bei ärztlichen Zwangsmaßnahmen
    • Auswirkungen für die Praxis, Aufgaben des Betreuers vor, während und nach den Maßnahmen

Termine:

  • 28.05.2025 oder
  • 26.09.2025 oder
  • 02.02.2026 oder
  • 23.09.2026

Umfang: 1 Tag (= 8 UE / 6 Std.)

Dozent/in: Jochen Bollmann

Personensorge 2.1: Aufgabenbereich Gesundheitssorge

Unterstützung und rechtliche Vertretung im Aufgabenbereich Gesundheitssorge

Im Seminar werden Pflichten, Aufgaben und Rechte der betreuten Patienten, des Betreuers und der anderen Beteiligten im Aufgabenbereich Gesundheitssorge dargestellt.

Arbeitsschwerpunkte:

  • Aufgabenbereich Gesundheitssorge/Heilbehandlung
  • Rechtliche Vertretung, Patientenrechte, Behandlungsrecht
  • Einwilligungs(un)fähigkeit – Patientenaufklärung
  • Einwilligung des Betreuers bei ärztlichen Maßnahmen: Voraussetzungen und Verfahren
  • Behandlungswünsche, Patientenverfügung, Sterbewunsch, Beendigung lebenserhaltender Maßnahmen
  • Sterilisation

Termine:

  • 24.11. – 25.11.2025 oder
  • 01.04. – 02.04.2026 oder
  • 16.11. – 17.11.2026

Umfang: 2 Tage (= 16 UE / 12 Std.)

Dozent/in: Jochen Bollmann

Vermögenssorge und Vermögensverwaltung 1 – Grundlagen

Im Seminar werden die notwendigen Grundkenntnisse vermittelt, um im Aufgabenbereich Vermögenssorge betreute Menschen rechtssicher unterstützen zu können und ggfs. rechtlich zu vertreten.

Arbeitsschwerpunkte:

Grundkenntnisse über

  • Geschäftsfähigkeit
  • Recht der Stellvertretung
  • allg. Schuldrecht, einschließlich Haftungsfragen
  • Kaufvertragsrecht
  • Schuldenregulierung
  • Mahn- und Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung, Insolvenzverfahren

Termine:

  • 04.12. – 05.12.2025 oder
  • 29.04. – 30.04.2026 oder
  • 23.11. – 24.11.2026

Umfang: 2 Tage (= 16 UE / 12 Std.)

Dozent/in: Jochen Bollmann

Vermögenssorge und Vermögensverwaltung 2 – Vertiefung

Kenntnisse zur Vermögensverwaltung, des Miet- und Heimrechts und Erb- und Familienrechts

Das Seminar befähigt, verschiedene Teilbereiche der komplexen Vermögensverwaltung für die Betreuten zu übernehmen bzw. diese dabei zu unterstützen.

Arbeitsschwerpunkte:

  • Vermögensverwaltung und Verfügungen über das Betreutenvermögen
  • Vermögensverzeichnis, Rechnungslegung und Genehmigungsvorbehalte
  • Genehmigungsbedürftige Rechtsgeschäfte
  • EDV-Einsatz
  • betreuungsrelevante Aspekte des Miet- und Heimrechts
  • betreuungsrelevante Aspekte des Erb- und Familienrechts

Termine:

  • 09.10. – 10.10.2025 oder
  • 16.04. – 17.04.2026 oder
  • 21.10. – 22.10.2026

Umfang: 2 Tage (= 16 UE / 12 Std.)

Dozent/in: Dorthe Leschnikowski-Bordan

Grundlagen der Kommunikation 1: Theorien und Methoden

Im Seminar werden praxisnah verschiedene theoretische Konzepte sowie Methoden der Kommunikation vermittelt. Die Teilnehmenden werden befähigt, ihre erlernten Kenntnisse konkret im Rahmen Ihrer Betreuungstätigkeit umzusetzen und durch entsprechende Transferleistungen individuell an Gesprächssituationen anzupassen. Das erforderliche Fachwissen wird vermittelt und unter professioneller Anleitung in Kleingruppen praxisgerecht erarbeitet. In Einzelfällen ist zudem das Einbringen eigener Erfahrungen und Fallbeispiele möglich.

Arbeitsschwerpunkte:

  • Einführung und Grundlagen „Kommunikation“
  • zentrale theoretische Konzepte der Kommunikation
  • bewährte Methoden der Kommunikation
  • ressourcenorientierte Kommunikation
  • Kommunikation in der Betreuung
  • Praktische Übungen

Termine:

  • 28.04.2025 oder
  • 10.11.2025 oder
  • 15.06.2026 oder
  • 07.12.2026

Umfang: 1 Tag (= 8 UE / 6 Std.)

Dozent/in: Stefanie Leers

Betreuungsspezifische Kommunikation 1: Kommunikation im Kontext psychiatrischer Störungen (Modul 11.1)

Kommunikation an sich birgt bereits einige Stolpersteine – findet sie im Kontext besonderer Umstände statt, wird sie sogar noch anspruchsvoller. Da rechtliche Betreuer/innen oft mit Betreuten mit psychiatrischen Störungen arbeiten, sind ein besonderes Feingefühl und entsprechende Handlungsstrategien unabdingbar, um individuell zu agieren und kommunizieren.

Das Seminar behandelt die für den Betreuungsalltag relevantesten psychiatrischen Störungen und vermittelt praxisnah Fachwissen über die Besonderheiten sowie Strategien zur kommunikativen Interaktion mit Betroffenen.
In Einzelfällen ist zudem das Einbringen eigener Erfahrungen und Fallbeispiele möglich.

Arbeitsschwerpunkte:

  • Erkennen von störungsbedingten Verhaltensmustern
  • Auswirkungen psychiatrischer Störungen auf das (Kommunikations-)Verhalten
  • Reflexion der eigenen Position und Reaktionsmuster
  • Strategien im Umgang mit verschiedenen psychiatrischen Störungen

HINWEIS: Grundkenntnisse über Suchterkrankungen, Persönlichkeitsstörungen, Demenz und Intelligenzminderung werden vorausgesetzt.

Informationen 

Dozent/innen

Zielgruppe

(Künftige) Berufs-, Behörden- und Vereinsbetreuer/innen und solche, die es werden wollen; Interessierte

Abschluss

Teilnahmebescheinigungen – werden nach dem Seminar per E-Mail versandt.

Lernmittel

Skript (zum selbst ausdrucken) – wird vor Seminarbeginn per E-Mail versandt;
BGB oder Textsammlung zum Betreuungsrecht (Bundesanzeigerverlag).

Preise und Rabatt 

Teilnehmer/innen des Grundlagenlehrgangs gewähren wir einen Sonderrabatt & Sonderkonditionen:

Die Lehrgangsgebühren und bereits absolvierten Weiterbildungen werden bei Buchung des gesamten Sachkundelehrgangs „Berufsbetreuer/in“ (Modul 1 – 11) angerechnet. Die Module des Sachkundelehrgangs können in beliebiger Reihenfolge binnen 36 Monate besucht werden.

Um die kontinuierliche Weiterbildung unserer Lehrgangsteilnehmer/innen zu fördern, gewähren wir Teilnehmer/innen des Grundlagenlehrgangs anschließend 10 % Rabatt beim Besuch weiterer Seminare (Treuerabatt). Bedingung ist die Geltendmachung bei der Anmeldung.

Teilnahmegebühr

789,00 

Auswahl der Termine für 2025 und 2026

Wählen Sie nachstehend den jeweiligen Zeitraum, bzw. -nicht erwünscht- wenn sie den Baustein nicht benötigen sollten.

1 Tag (= 8 UE / 6 Std.) | Jochen Bollmann

2 Tage (= 16 UE / 12 Std.) | Kay Lütgens

1 Tag (= 8 UE / 6 Std.) | Torsten Schönfelder

1 Tag (= 8 UE / 6 Std.) | Stefanie Leers

2 Tage (= 16 UE / 12 Std.) | Jochen Bollmann

1 Tag (= 8 UE / 6 Std.) | Jochen Bollmann

2 Tage (= 16 UE / 12 Std.) | Jochen Bollmann

2 Tage (= 16 UE / 12 Std.) | Jochen Bollmann

2 Tage (= 16 UE / 12 Std.) | Dorthe Leschnikowski-Bordan

1 Tag (= 8 UE / 6 Std.) | Stefanie Leers

Hinweis

Die Gebühren für den Sachkundelehrgang „Berufsbetreuer/in“, die Sachkundemodule 9 und 13, die Lehrgänge „Betreuungsassistenz“, „Fachkraft in der Betreuungsbehörde“ und „Nachlasspflege“ können auch in Raten jeweils vor Beginn eines jeden Moduls gezahlt werden.
Bei Ratenzahlung können keine Rabatte berücksichtigt werden. Als Bearbeitungsgebühr und für Zinsen werden 5,00 % der Lehrgangsgebühr in Rechnung gestellt (siehe AGB).