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Follow-Up zum „Update Sozialrecht 2025“ – die wichtigsten Entwicklungen nach der Wahl (WBFUSR 02/25)

05.06.2025 | 16:00 – 17:30 Uhr | Online Seminar 

Teilnahmegebühr

35,00 

Follow-Up zum Webinar „Update Sozialrecht, was ist neu in 2025?“*

Aufgrund der ungeklärten politischen Lage sind viele der sozialrechtlichen Änderungen und Reformen noch nicht in Kraft getreten. Die am 9. Januar 2025 veröffentlichte „Agenda 2030“ der CDU, die voraussichtlich stärkste Partei werden wird, sieht viele solcher sozialrechtlichen Änderungen für 2025 vor.

In diesem 90-minütigen Follow-Up erhalten Sie eine kompakte und auf die rechtliche Betreuung zugeschnittene Übersicht über die jüngsten Entwicklungen im Sozialrecht nach der Wahl 2025.

[Voraussichtliche] Arbeitsschwerpunkte:
• Die „Neue Grundsicherung“ (vormals Bürgergeld)
• Renten- und Pflegeversicherungsreform
• Familienrechtsreform mit sozialrechtlichen Folgen

[Thematische Ausrichtung zunächst unter Vorbehalt – Anpassung und Konkretisierung der Inhalte erfolgt nach Bekanntgabe der tatsächlichen Änderungen]

*Die Teilnahme am Follow-Up ist auch möglich, ohne vorher das Webinar „Update Sozialrecht“ absolviert zu haben – grundlegende Kenntnisse des Sozialrechts werden jedoch vorausgesetzt.

Zielgruppe: Berufs-, Behörden- und Vereinsbetreuer/innen, Rechtsanwält/innen sowie Mitarbeiter/innen von Betreuungsvereinen und -behörden, von Betreuungsbüros und Berufsbetreuer/innen als auch Mitarbeiter/innen des Betreuten Wohnens, von Sozialdiensten, von Beratungs

Informationen

Dozent/innen: Edith Sonntag
• LL.M.
• Rechtsanwältin
• Fachanwältin für Sozialrecht
• Fachanwältin für Familienrecht
• Dozentin an Hochschulen und in Einrichtungen, insbesondere für Sozialpädagogen, Betreuer und Mitarbeiter sozialer Einrichtungen

Abschluss
Teilnahmebescheinigung – wird nach dem Seminar per E-Mail versandt

Lernmittel
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Teilnahmegebühr

35,00 

Hinweis

Die Gebühren für den Sachkundelehrgang Berufsbetreuer/in, die Sachkundemodule 9 und 13, die Lehrgänge Betreuungsassistenz, Fachkraft in der Betreuungsbehörde und Nachlasspflege können auch in Raten jeweils vor Beginn eines jeden Moduls gezahlt werden. Bei Ratenzahlung können keine Rabatte berücksichtigt werden. Als Bearbeitungsgebühr und für Zinsen werden 5,00 % der Lehrgangsgebühr in Rechnung gestellt (siehe AGB).