BGT-Mitte
Ethische Aspekte der Selbstbestimmung. Elternschaft – Zwangsbehandlung – Autonomie am Lebensende am 26. März 2025 im Bürgersaal des Kasseler Rathauses
03.06.2025 | 09:15 – 17:00 Uhr | Online Seminar
Teilnahmegebühr
169,00 €
Betreuungsspezifische Kommunikation 2: Leichte Sprache und Abbau von Barrieren in der Kommunikation (Modul 11.2)
In diesem Seminar werden die Teilnehmenden in die grundlegenden Aspekte einfacher Kommunikation und Leichter Sprache eingeführt. Zentral sind dabei die Fragen: Wo und warum entstehen Barrieren in der Kommunikation? Worauf muss in Wort und Schrift geachtet werden, um Ausschlussmechanismen in der Kommunikation zu umgehen?
Auf Basis der Regeln zur Leichten Sprache wird eigenständig und unter professioneller Anleitung die Umsetzung des Gelernten erprobt.
Arbeitsschwerpunkte:
• Einführung in Barrierefreie Kommunikation und Leichte Sprache
• Regelwerk Leichte Sprache
• Leichte Sprache in Wort und Schrift
• Eigenständige praktische Umsetzung
In dem Seminar wird Sachkunde gem. § 23 BtOG Abs. 3
Nr. 3. Kenntnisse der Kommunikation mit Personen mit Erkrankungen und Behinderungen und von Methoden zur Unterstützung bei der Entscheidungsfindung
vermittelt.
Voraussetzung für die Teilnahme an der Abschlussprüfung für Modul 11 „Betreuungsspezifische Kommunikation/Methoden der unterstützten Entscheidungsfindung“ des Sachkunkundelehrgangs „Berufsbetreuer/in“.
Zielgruppe: Berufs-, Behörden- und Vereinsbetreuer/innen sowie Mitarbeiter/innen von Betreuungsvereinen, Betreuungsbehörden, Betreuungsbüros und von Berufsbetreuer/innen, Sozialarbeiter/innen & -pädagog/innen, Rechtsanwält/innen, Interessierte
Informationen
Dozent/innen: Kirsten Scholz
• Dozentin für Leichte Sprache
• Übersetzerin für Leichte Sprache
• Mitarbeiterin des Büros für Leichte Sprache Köln
• Illustratorin
Abschluss
Teilnahmebescheinigung/Sachkundenachweis wird nach dem Seminar per E-Mail versandt.
Lernmittel
Skript – wird vor Seminarbeginn per E-Mail versandt
Teilnahmegebühr
169,00 €
Hinweis
Die Gebühren für den Sachkundelehrgang Berufsbetreuer/in, die Sachkundemodule 9 und 13, die Lehrgänge Betreuungsassistenz, Fachkraft in der Betreuungsbehörde und Nachlasspflege können auch in Raten jeweils vor Beginn eines jeden Moduls gezahlt werden. Bei Ratenzahlung können keine Rabatte berücksichtigt werden. Als Bearbeitungsgebühr und für Zinsen werden 5,00 % der Lehrgangsgebühr in Rechnung gestellt (siehe AGB).
Ethische Aspekte der Selbstbestimmung. Elternschaft – Zwangsbehandlung – Autonomie am Lebensende am 26. März 2025 im Bürgersaal des Kasseler Rathauses
4. Betreuungsgerichtstag Baden-Württemberg vom 10. – 11. April 2025 im KVJS-Tagungszentrum Herrenberg-Gültstein