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Betreuungsführung 1: Die Rechte betreuter Menschen (M 2.1 WBSRB 04/26)

04.09. – 05.09.2026 | 09:15 – 17:00 Uhr | Online Seminar

Teilnahmegebühr

309,00 

Betreuungsführung 1: Die Rechte betreuter Menschen (Modul 2.1)

Im Seminar werden insbesondere die Rechte erkrankter und behinderter Menschen dargestellt, die Schutzfunktion bei der Wahrung der Rechte dieser Personen durch unsere Gesellschaft betont und aufgezeigt, wie die notwendige und gewünschte Unterstützung dabei geleistet werden kann.

Arbeitsschwerpunkte:

• UN-BRK – Artikel 12
• Bedeutung der Grundrechte
• Der Erforderlichkeitsgrundsatz im Innenverhältnis
• Unterstützung bei der Ausübung der Rechts- und Handlungsfähigkeit
• Schutzpflichten
• Unterstützte Entscheidungsfindung vor Vertretung
• Vorrang der Unterstützung und Willensvorrang nach § 1821 BGB
• Wille, Wünsche, Präferenzen

In dem Seminar wird Sachkunde gem. § 23 BtOG Abs. 3
Nr. 1. Kenntnisse des Betreuungs- und Unterbringungsrechts, des dazugehörigen Verfahrensrechts sowie auf den Gebieten der Personen- und Vermögenssorge
Nr. 3. Kenntnisse der Kommunikation mit Personen mit Erkrankungen und Behinderungen und von Methoden zur Unterstützung bei der Entscheidungsfindung
vermittelt.

Zielgruppe: Berufs-, Behörden- und Vereinsbetreuer/innen sowie Mitarbeiter/innen von Betreuungsvereinen, Betreuungsbehörden, Betreuungsbüros und von Berufsbetreuer/innen, Interessierte.

Informationen

Dozent/innen:  Judith Kammer
• Sozialpädagogin (Master of Arts)
• Geprüfte Mediatorin
• Mitarbeiterin in einer Betreuungsbehörde

Abschluss
Teilnahmebescheinigung/Sachkundenachweis wird nach dem Seminar per Post versandt.

Voraussetzung für die Teilnahme an der Abschlussprüfung für das Modul 2 „Betreuungsführung“ des Sachkundelehrgangs „Berufsbetreuer/in“.

Lernmittel
Skript als PDF-Datei (zum selbst ausdrucken) – wird vor Seminarbeginn per E-Mail versandt. Bitte BGB
mitbringen/bereithalten oder Textsammlung zum Betreuungsrecht
(Bundesanzeigerverlag) – kann bei Präsenzseminaren zum
Selbstkostenpreis erworben werden

Teilnahmegebühr

309,00 

Hinweis

Die Gebühren für den Sachkundelehrgang Berufsbetreuer/in, die Sachkundemodule 9 und 13, die Lehrgänge Betreuungsassistenz, Fachkraft in der Betreuungsbehörde und Nachlasspflege können auch in Raten jeweils vor Beginn eines jeden Moduls gezahlt werden. Bei Ratenzahlung können keine Rabatte berücksichtigt werden. Als Bearbeitungsgebühr und für Zinsen werden 5,00 % der Lehrgangsgebühr in Rechnung gestellt (siehe AGB).