Baden-Württembergischer BGT
4. Betreuungsgerichtstag Baden-Württemberg vom 10. – 11. April 2025 im KVJS-Tagungszentrum Herrenberg-Gültstein
23.01. – 24.01.2026 | 09:15 – 17:00 Uhr | Online Seminar
Teilnahmegebühr
309,00 €
Betreuungsführung 1: Die Rechte betreuter Menschen (Modul 2.1)
Im Seminar werden insbesondere die Rechte erkrankter und behinderter Menschen dargestellt, die Schutzfunktion bei der Wahrung der Rechte dieser Personen durch unsere Gesellschaft betont und aufgezeigt, wie die notwendige und gewünschte Unterstützung dabei geleistet werden kann.
Arbeitsschwerpunkte:
• UN-BRK – Artikel 12
• Bedeutung der Grundrechte
• Der Erforderlichkeitsgrundsatz im Innenverhältnis
• Unterstützung bei der Ausübung der Rechts- und Handlungsfähigkeit
• Schutzpflichten
• Unterstützte Entscheidungsfindung vor Vertretung
• Vorrang der Unterstützung und Willensvorrang nach § 1821 BGB
• Wille, Wünsche, Präferenzen
In dem Seminar wird Sachkunde gem. § 23 BtOG Abs. 3
Nr. 1. Kenntnisse des Betreuungs- und Unterbringungsrechts, des dazugehörigen Verfahrensrechts sowie auf den Gebieten der Personen- und Vermögenssorge
Nr. 3. Kenntnisse der Kommunikation mit Personen mit Erkrankungen und Behinderungen und von Methoden zur Unterstützung bei der Entscheidungsfindung
vermittelt.
Zielgruppe: Berufs-, Behörden- und Vereinsbetreuer/innen sowie Mitarbeiter/innen von Betreuungsvereinen, Betreuungsbehörden, Betreuungsbüros und von Berufsbetreuer/innen, Interessierte.
Informationen
Dozent/innen: Judith Kammer
• Sozialpädagogin (Master of Arts)
• Geprüfte Mediatorin
• Mitarbeiterin in einer Betreuungsbehörde
Abschluss
Teilnahmebescheinigung/Sachkundenachweis wird nach dem Seminar per Post versandt.
Voraussetzung für die Teilnahme an der Abschlussprüfung für das Modul 2 „Betreuungsführung“ des Sachkundelehrgangs „Berufsbetreuer/in“.
Lernmittel
Skript als PDF-Datei – wird vor Seminarbeginn per E-Mail versandt.
Bitte BGB bereithalten;
oder: Textsammlung zum Betreuungsrecht (Bundesanzeigerverlag).
Teilnahmegebühr
309,00 €
Hinweis
Die Gebühren für den Sachkundelehrgang „Berufsbetreuer/in“, die Sachkundemodule 9 und 13, die Lehrgänge „Betreuungsassistenz“, „Fachkraft in der Betreuungsbehörde“ und „Nachlasspflege“ können auch in Raten jeweils vor Beginn eines jeden Moduls gezahlt werden.
Bei Ratenzahlung können keine Rabatte berücksichtigt werden. Als Bearbeitungsgebühr und für Zinsen werden 5,00 % der Lehrgangsgebühr in Rechnung gestellt (siehe AGB).
4. Betreuungsgerichtstag Baden-Württemberg vom 10. – 11. April 2025 im KVJS-Tagungszentrum Herrenberg-Gültstein