Baden-Württembergischer BGT
4. Betreuungsgerichtstag Baden-Württemberg vom 10. – 11. April 2025 im KVJS-Tagungszentrum Herrenberg-Gültstein
18.09. – 19.09.2025 | 09:15 – 17:00 Uhr | Online-Seminar
Teilnahmegebühr
309,00 €
Rechtliche Grundlagen der Betreuungstätigkeit (Modul 1.1)
Im Seminar werden praxisorientiert die betreuungs- und verfahrensrechtlichen Grundlagen für die Betreuungsführung dargestellt und fallbezogene praktische Tipps für die Anwendung gegeben.
Arbeitsschwerpunkte:
• Rechtliche Grundlagen
• Grundlagen der Betreuertätigkeit
• Einrichtung einer Betreuung: Betreuerbestellung, Voraussetzungen, Verfahren, Sachverhaltsermittlung
• Aufgabenbereiche sowie Aufgaben und Pflichten des Betreuers
• Einwilligungsvorbehalt: Voraussetzungen, Grenzen, Verfahren
• Verhältnis des Betreuers zum Betreuungsgericht und zur Betreuungsbehörde: Aufsicht durch das Betreuungsgericht, Berichts-, Auskunfts- und Mitteilungspflichten
• Gerichtliche Genehmigungen und Verfahren
• Haftung
In dem Seminar wird Sachkunde gem. § 23 BtOG Abs. 3
Nr. 1. Kenntnisse des Betreuungs-und Unterbringungsrechts, des dazugehörigen Verfahrensrechts sowie auf den Gebieten der Personen-und Vermögenssorge
vermittelt.
Zielgruppe Berufs-, Behörden- und Vereinsbetreuer/innen sowie Mitarbeiter/innen von Betreuungsvereinen, Betreuungsbehörden, Betreuungsbüros und von Berufsbetreuer/innen, Sozialarbeiter-/ -pädagog/innen und Interessierte
Informationen
Dozent/innen: Kay Lütgens
• Jurist
• Verbandsjurist des Bundesverbandes der Berufsbetreuer/innen
(BdB) e.V.
• Fachbuchautor
Abschluss
Teilnahmebescheinigung/Sachkundenachweis wird nach dem Seminar per E-Mail versandt.
Voraussetzung für die Teilnahme an der Abschlussprüfung für das
Modul 1 „Betreuerbestellung und Zusammenarbeit mit dem
Betreuungsgericht“ des Sachkundelehrgangs „Berufsbetreuer/in“.
Lernmittel
Skript als PDF-Datei – wird vor Seminarbeginn per E-Mail versandt.
BGB oder Textsammlung zum Betreuungsrecht.
Teilnahmegebühr
309,00 €
Hinweis
Die Gebühren für den Sachkundelehrgang „Berufsbetreuer/in“, die Sachkundemodule 9 und 13, die Lehrgänge „Betreuungsassistenz“, „Fachkraft in der Betreuungsbehörde“ und „Nachlasspflege“ können auch in Raten jeweils vor Beginn eines jeden Moduls gezahlt werden.
Bei Ratenzahlung können keine Rabatte berücksichtigt werden. Als Bearbeitungsgebühr und für Zinsen werden 5,00 % der Lehrgangsgebühr in Rechnung gestellt (siehe AGB).
4. Betreuungsgerichtstag Baden-Württemberg vom 10. – 11. April 2025 im KVJS-Tagungszentrum Herrenberg-Gültstein