BGT-Mitte
Ethische Aspekte der Selbstbestimmung. Elternschaft – Zwangsbehandlung – Autonomie am Lebensende am 26. März 2025 im Bürgersaal des Kasseler Rathauses
21.06.2025 | 11:00 – 12:30 Uhr | Online Seminar
Teilnahmegebühr
60,00 €
Abschlussprüfung Modul 9.6
„Sozialrecht 2: Sozial- und Hilfestrukturen in der Praxis“
Das Modul 9.6 „Abschlussprüfung“ verläuft in zwei Abschnitten:
Zunächst erfolgt eine Selbstlernphase. Die hierzu benötigten Unterlagen zur selbstständigen Durchführung einer praktischen Übung, werden mit der Anmeldungsbestätigung und nach Eingang der Teilnahmegebühr per E-Mail versandt.
Im zweiten Abschnitt findet an festgelegten Terminen eine schriftliche Prüfung statt. Diese wird online absolviert.
Voraussetzungen zur Teilnahme an der Prüfung:
• Teilnahme an den Seminaren „Sozialrecht 2.1: Teilhabeleistungen nach dem SGB“ oder „Bundesteilhabegesetz – die neue Eingliederungshilfe – was Betreuer wissen müssen“ (bis 30. Juni 2022) und
„Sozialrecht 2.2: Leistungsformen der Eingliederungshilfe“ oder „Update Sozialrecht – sozialrechtliche Änderungen 2020 / 2021“(bis 28. Februar 2021) und
„Sozialrecht 2.3: Besondere Wohnformen und ambulant betreute Wohngemeinschaften“ oder „Kooperation, Abgrenzung und Delegation von Betreueraufgaben“ (bis 30. Juni 2022) und „Sozialrecht 2.4: Pflegeleistungen“ und
„Sozialrecht 2.5: Methoden zur fallbezogenen Erschließung und Nutzung von Sozial- und Hilfestrukturen sowie von Netzwerken“ oder „Betreuungsplanung und Case Management/ Unterstützungsmanagement“ (bis 30. Juni 2022)
und der Selbstlern-/Übungsphase von 6,75 Zeitstunden
oder
• Teilnahme und Nachweis einer gem. § 15 BtRegV in Umfang und Form vergleichbaren Weiterbildung eines anderen Weiterbildungsanbieters (diese muss allerdings vorab durch Betreuer/innen-Weiterbildung geprüft und anerkannt werden) und Durchführung der Selbstlern-/Übungsphase von 6,75 Zeitstunden
Informationen
Dozent/innen: Dozent/innen-Team
Teilnahmegebühr
60,00 €
Hinweis
Die Gebühren für den Sachkundelehrgang Berufsbetreuer/in, die Sachkundemodule 9 und 13, die Lehrgänge Betreuungsassistenz, Fachkraft in der Betreuungsbehörde und Nachlasspflege können auch in Raten jeweils vor Beginn eines jeden Moduls gezahlt werden. Bei Ratenzahlung können keine Rabatte berücksichtigt werden. Als Bearbeitungsgebühr und für Zinsen werden 5,00 % der Lehrgangsgebühr in Rechnung gestellt (siehe AGB).
Ethische Aspekte der Selbstbestimmung. Elternschaft – Zwangsbehandlung – Autonomie am Lebensende am 26. März 2025 im Bürgersaal des Kasseler Rathauses
4. Betreuungsgerichtstag Baden-Württemberg vom 10. – 11. April 2025 im KVJS-Tagungszentrum Herrenberg-Gültstein