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Abschlussprüfung Modul 6 (M 6.2 02/26)
12.12.2026 | 09:30 – 11:00 Uhr | Online
Teilnahmegebühr
60,00 €
Abschlussprüfung Modul 6.2
„Vermögenssorge 1“
Das Modul 6.2 „Abschlussprüfung“ verläuft in zwei Abschnitten:
Zunächst erfolgt eine Selbstlernphase. Die hierzu benötigten Unterlagen zur selbstständigen Durchführung einer praktischen Übung, werden mit der Anmeldungsbestätigung und nach Eingang der Teilnahmegebühr per E-Mail versandt.
Im zweiten Abschnitt findet an festgelegten Terminen eine schriftliche Prüfung statt. Diese wird online absolviert.
Voraussetzungen zur Teilnahme an der Prüfung:
• Teilnahme an dem Seminar „Vermögenssorge/Vermögensverwaltung 1 (Grundlagen)“ und der Selbstlern-/Übungsphase von 2 Zeitstunden
oder
• Teilnahme und Nachweis einer gem. § 15 BtRegV in Umfang und Form vergleichbaren Weiterbildung eines anderen Weiterbildungsanbieters (diese muss allerdings vorab durch Betreuer/innen-Weiterbildung geprüft und anerkannt werden) und Durchführung der Selbstlern-/Übungsphase von 2 Zeitstunden
Zielgruppe: Mit dieser Prüfung kann der erfolgreiche Abschluss von Modul 6 „Vermögenssorge 1“ nachgewiesen und es kann der Sachkundenachweis bescheinigt werden.
Informationen
- Dauer: 1,25 UE (= 1 Std.)
- 12.12.2026 | 09:30 - 11:00 Uhr
- Online
Dozent/innen: Dozent/innen-Team
Abschluss
Prüfungszeugnis & Sachkundenachweis – Modul 6 „Vermögenssorge 1“
Lernmittel
Aktuelle Ausgabe des BGB, BtBG, FamFG oder Textsammlung Betreuungsrecht; Seminarunterlagen der Teilnehmer/innen; Übungsaufgaben.
Anmeldeschluss 10 Tage zuvor
Teilnahmegebühr
60,00 €
Ratenzahlung
Die Gebühren für den Sachkundelehrgang „Berufsbetreuer/in“ (Gesamt), die Sachkundemodule 9 und 11 sowie die Zertifikatslehrgänge „Betreuungsassistenz“, „Fachkraft in der Betreuungsbehörde“ und „Nachlasspflegschaft“ können auch in Raten – jeweils vor Beginn eines jeden Moduls – gezahlt werden. Bei einer Ratenzahlung können keine Rabatte berücksichtigt werden. Gemäß den geltenden Bestimmungen werden eine Bearbeitungsgebühr sowie Zinsen in Höhe von 5,00 % der Lehrgangsgebühr in Rechnung gestellt (siehe AGB).