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Abschlussprüfung Modul 11 (M 11.6 02/25)

13.12. – 05.12.2025 | 15:00 – 16:30 Uhr | Online Seminar 

Teilnahmegebühr

60,00 

Abschlussprüfung Modul 11.6

„Betreuungsspezifische Kommunikation/ Methoden der unterstützten Entscheidungsfindung“

Das Modul 11.6 „Abschlussprüfung“ besteht aus einem Abschnitt:

An festgelegten Terminen findet eine schriftliche Prüfung statt. Diese wird online absolviert.

Voraussetzungen zur Teilnahme an der Prüfung:

• Teilnahme an den Seminaren
„Betreuungsspezifische Kommunikation 1: Kommunikation im Kontext psychiatrischer Störungen“ oder „Der schwierige Klient“ (bis 31. März 2023) und
„Betreuungsspezifische Kommunikation 2: Leichte Sprache und Abbau von Barrieren in der Kommunikation“ und
„Betreuungsspezifische Kommunikation 3: Autonomie & Entscheidungsfindung Betreuter: Wunsch – Wille – Präferenz“ und
„Betreuungsspezifische Kommunikation 4: Drei- oder Mehrparteien-Interaktion in der Betreuung“ und
„Betreuungsspezifische Kommunikation 5: Empowerment – Unterstützte Entscheidungsfindung in Theorie und Praxis“ oder „NEU: Reform des Betreuungsrechts: Unterstützende Entscheidungsfindung und Empowerment in der Betreuung“ (bis 30. Juni 2022)

oder

• Teilnahme und Nachweis einer gem. § 15 BtRegV in Umfang und Form vergleichbaren Weiterbildung eines anderen Weiterbildungsanbieters (diese muss allerdings vorab durch Betreuer/innen-Weiterbildung geprüft und anerkannt werden)

Zielgruppe: Mit dieser Prüfung kann der erfolgreiche Abschluss von Modul 11 „Betreuungsspezifische Kommunikation/ Methoden der unterstützten Entscheidungsfindung“ nachgewiesen und es kann der Sachkundenachweis bescheinigt werden.

Informationen

Dozent/innen: Dozent/innen-Team

Abschluss
Prüfungszeugnis Sachkundenachweis Modul 11 „Betreuungsspezifische Kommunikation/ Methoden der unterstützten Entscheidungsfindung“

Lernmittel
Seminarunterlagen der Teilnehmer/innen

Anmeldeschluss 10 Tage zuvor

Teilnahmegebühr

60,00 

Hinweis

Die Gebühren für den Sachkundelehrgang Berufsbetreuer/in, die Sachkundemodule 9 und 13, die Lehrgänge Betreuungsassistenz, Fachkraft in der Betreuungsbehörde und Nachlasspflege können auch in Raten jeweils vor Beginn eines jeden Moduls gezahlt werden. Bei Ratenzahlung können keine Rabatte berücksichtigt werden. Als Bearbeitungsgebühr und für Zinsen werden 5,00 % der Lehrgangsgebühr in Rechnung gestellt (siehe AGB).