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Abschlussprüfung Modul 1 | Sachkunde Berufsbetreuer/in
2x im Jahr | Online
Teilnahmegebühr
60,00 €
Abschlussprüfung Modul 1 | Sachkunde Berufsbetreuer/in
Betreuerbestellung und Zusammenarbeit mit dem Betreuungsgericht
Das Modul 1.2 „Abschlussprüfung“ verläuft in zwei Abschnitten:
- Zunächst erfolgt eine Selbstlernphase. Die hierzu benötigten Unterlagen zur selbstständigen Durchführung einer praktischen Übung werden mit der Anmeldungsbestätigung und nach Eingang der Teilnahmegebühr per E-Mail versandt.
- Im zweiten Abschnitt findet an festgelegten Terminen eine schriftliche Prüfung statt. Diese wird online absolviert.
Voraussetzungen zur Teilnahme an der Prüfung:
• Teilnahme am Seminar „Betreuerbestellung und Zusammenarbeit mit dem Betreuungsgericht“ (ab 1. Juli 2022) und der Selbstlern-/Übungsphase von 2 Zeitstunden
oder
• Teilnahme am Seminar „Rechtliche Grundlagen der Betreuungstätigkeit“ (bis 30. Juni 2022) und der Selbstlern-/Übungsphase von 2 Zeitstunden
oder
• Teilnahme und Nachweis einer gem. § 15 BtRegV in Umfang und Form vergleichbaren Weiterbildung eines anderen Weiterbildungsanbieters (diese muss allerdings vorab durch Betreuer/innen-Weiterbildung geprüft und anerkannt werden) und Durchführung der Selbstlern-/Übungsphase von 2 Stunden
Informationen
- Dauer: 1,25 UE (= 1 Std.)
- 2x im Jahr
- Online
Dozent/innen: Dozent/innen-Team
Anmeldung: mind. 10 Tage vorher
Abschluss
Prüfungszeugnis & Sachkundenachweis Modul 1
Lernmittel
- aktuelle Ausgabe des BGB, BtBG, FamFG oder eine Textsammlung Betreuungsrecht
- Seminarunterlagen der Teilnehmer/innen
- Übungsaufgaben
Teilnahmegebühr
60,00 €
Ratenzahlung
Die Gebühren für den Sachkundelehrgang Berufsbetreuer/in (Gesamt), die Sachkundemodule 9 und 11 sowie der Zertifikatslehrgang Betreuungsassistenz können auch in Raten – jeweils vor Beginn eines jeden Moduls – gezahlt werden. Bei einer Ratenzahlung können keine Rabatte berücksichtigt werden. Gemäß den geltenden Bestimmungen werden eine Bearbeitungsgebühr sowie Zinsen in Höhe von 5,00 % der Lehrgangsgebühr in Rechnung gestellt (s. AGB).