Intro facilisis et molestie
Bereits Anfang März ließ uns diese Meldung nach Luft schnappen: Eine 54-jähriges Amtsrichterin wurde wegen Rechtsbeugung verurteilt, denn sie hatte gleich mehrere Personen gegen ihren Willen in der geschlossenen Abteilung einer Psychiatrie untergebracht – was ja eigentlich Teil des Jobs ist. Das Problem dabei? Das Ganze passierte ohne (rechtzeitige) Anhörung der Betroffenen!
Über den Zeitraum von Mai 2016 bis Dezember 2017 war die Verurteilte so bei 15 Personen verfahren: laut Gericht hatte sie die Betroffenen entweder gar nicht angehört oder erst viel zu spät (in einem Fall z.B. erst 50 Tage nach der Einweisung). Auch wiederholte Hinweise einer Kollegin stießen bei ihr anscheinen auf taube Ohren.
Die Richterin selbst bestritt die Vorwürfe nicht, wies aber entschieden von sich, vorsätzlich gehandelt zu haben. Ihre Erklärung? Sie sei aufgrund der Menge an Arbeit überlastet gewesen.
Die Kammer sah dies aber nicht als legitime Ausrede, Menschen einfach so wegzusperren (wir übrigens auch nicht): für sie war der Tatbestand der vorsätzlichen Rechtsbeugung gem. § 339 Strafgesetzbuch (StGB) erfüllt, das Strafmaß wurde auf eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monat festgelegt, sowie den sofortigen Verlust des Richteramtes und der Pensionsansprüche.
Jetzt der nächste Schnapper: Die wenig einsichtige Frau legte nun Revision gegen das das Urteil des Landgericht Stade ein, sodass in der nächsten Instanz der Bundesgerichtshof entscheiden muss, ob dieser Fall noch einmal aufgerollt wird.*
Was haltet ihr davon?
Wir denken: hätte die Verurteilte an unserem >> Zertifikatslehrgang „Verfahrenspfleger/in“ << teilgenommen, wäre das sicher nicht passiert!
An 5 aufeinander folgenden Tagen (insg. 40 Unterrichtsstunden) vermittelt der Lehrgang praxisnah die notwendigen Grundkenntnisse zu den Aufgaben im Betreuungsverfahren, bei der Genehmigung von medizinischen und pflegerischen Maßnahmen sowie im Bereich Vermögens- und Wohnungsangelegenheiten. Besonderer Schwerpunkt des Lehrgangs ist es, den Verfahrenspfleger/die Verfahrenspflegerin für eine Schlüsselrolle bei der Minimierung freiheitsentziehender Maßnahmen zu qualifizieren. Der nächste Zertifikatslehrgang „Verfahrenspfleger/in“ ist aktuell in Vorbereitung und für den Winter geplant.
Um die Zeit bis dahin aber sinnvoll zu nutzen, empfehlen wir unseren >>Sachkundelehrgang „Berufsbetreuer/in“<<: In über 360 Unterrichtsstunden, aufgeteilt auf 11 Module mit insgesamt 27 Seminaren, wird praxisorientiert Fachwissen aus allen Bereichen der Berufsbetreuung vermittelt. Ein Quereinstieg in den Lehrgang (Münster und/oder Online) ist jederzeit möglich, die Module und/oder Seminare können zudem auch einzeln gebucht werden.
Eine Übersicht über alle Veranstaltungen findet ihr auf unserer Website >> betreuer-weiterbildung.de
Regelmäßig reinschauen lohnt sich übrigens: es kommen noch einige Termine für die zweite Hälfte 2023, die Planung für 2024 läuft auch auf Hochtouren!
*Quelle: Legal Tribune Online