Die ersten Sachkundenachweise!

Erfreut über die durchweg guten Ergebnisse der einzelnen Modulprüfungen haben wir die ersten Sachkundenachweise an die Absolventinnen und Absolventen des gesamten, elf Module umfassenden Sachkundelehrgangs versandt. Wir wünschen den künftigen Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuern viel Glück und Erfolg zum Start ihrer verantwortungsvollen Tätigkeit.

✔ Unsere anerkannten Sachkundelehrgänge
• sind praxisnah aufgebaut und
• bieten den Teilnehmer/innen viel Raum für eine selbstständige Erarbeitung & Übung der Inhalte,
• unter der professionellen Anleitung von 14 ❗ fachspezifischen und hochqualifizierten Dozent/innen!

📌 Was macht unsere anerkannten Sachkundelehrgänge so besonders?
Betreuer/innen-Weiterbildung verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung und ist bekannt für praxisnahe, kompetente und aktuelle Weiterbildungen im gesamten Betreuungsbereich. Unsere anerkannten Sachkundelehrgänge entsprechen den

gesetzlichen Vorgaben (Inhalt, Umfang, Form) und übertreffen zudem weit die geforderten Qualitätskriterien!
• Diese Kriterien machen sich u.a. fest an der
o hohen fachlichen Qualifikation unserer Lehrkräfte sowie
o Art, Umfang und wählbare Form unserer Lehrveranstaltungen,
o einer reibungslosen Organisation und fundierten Beratung durch unsere engagierten Mitarbeiter/innen.

• Unser Weiterbildungsangebot ist zudem auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten und verspricht so neben einer
o hohen Flexibilität auch
o Kontinuität, bei gleichzeitig
o angemessener Preisgestaltung.

• Unsere Sachkundelehrgänge werden
o berufsbegleitend
o in Präsenz in Münster und online
o jeweils halbjährlich angeboten – pro Jahr entspricht dies vier Lehrgängen.

➡ Es ist demnach möglich,
• innerhalb eines halben Jahres den kompletten Sachkundelehrgang zu absolvieren,

• oder aber über einen längeren Zeitraum (z.B. von jetzt an bis zum 30.06.2025) alle notwendigen Module, Einzelseminare und Prüfungen zu belegen.
• Es kann dabei frei gewählt werden, ob die Teilnahme online oder in persona erfolgt.
• Diese Wahlmöglichkeit gilt ebenfalls für die jeweils einstündigen Prüfungen,
o die halbjährlich angeboten werden –
o nach Absprache aber auch als individuelle Einzelprüfung absolviert werden können.

Zur Prüfungszulassung bei Betreuer/innen-Weiterbildung können auch Nachweise über nach Inhalt, Umfang und Qualität den Sachkundelehrgängen gem. § 6 Abs. 2 und der Anlage zur BtRegV (Curriculum) im Wesentlichen gleichende Einzelveranstaltungen vorgelegt und entsprechend durch uns anerkannt werden.
➡ Somit können Sie auch die Nachweise für Weiterbildungen, welche Sie beispielsweise von Vereinen, Behörden oder anderen Anbietern erhalten haben, nutzen und müssen nicht die gleiche oder zumindest ähnliche Weiterbildung erneut absolvieren.

Unsere ❗ Sachkundelehrgänge und -module ❗ starten bereits jetzt wieder (Quereinstieg danach jederzeit möglich)!