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Vermittlung anderer Hilfen und Vorfeldberatung durch die Behörde (BBB-V 01/26)
30.09.2026 | 09:30 – 17:00 Uhr | Münster
Teilnahmegebühr
169,00 €
Vermittlung anderer Hilfen und Vorfeldberatung durch die Betreuungsbehörde
• § 17 Abs. 4 SGB I
• andere Hilfen: kennen, darüber informieren, diese vermitteln
• Was genau bedeutet und umfasst „Vermittlung“?
• Vernetzung mit Anbietern und Trägern sozialer Hilfen
• Unterscheidung zwischen Rechtlicher und Sozialer Betreuung
• die erweiterte Unterstützung
Zielgruppe: (künftige) Mitarbeiter/innen von Betreuungsbehörden.
Informationen
- Dauer: 8 (entspricht 6 Zeitstunden)
- 30.09.2026 | 09:30 - 17:00 Uhr
- Betreuer/innen- Weiterbildung Südstraße 7a 48153 Münster
Dozent/innen: Ralph Chauvistré
• Diplom Rechtspfleger
• Nachlasspfleger
• Testamentsvollstrecker
• Fachbuchautor
Abschluss
Teilnahmebescheinigung
Lernmittel
Textsammlung zum Betreuungsrecht (Bundesanzeigerverlag) – kann bei Lehrgangsbeginn für 19,80 € erworben werden; Skripte als PDF-Datei zum selbst ausdrucken; Handreichung des Deutschen Vereins
>> https://betreuer-weiterbildung.de/popup/pdf/AbgrenzungDV.pd
Teilnahmegebühr
169,00 €
Hinweis
Die Gebühren für den Sachkundelehrgang „Berufsbetreuer/in“, die Sachkundemodule 9 und 13, die Lehrgänge „Betreuungsassistenz“, „Fachkraft in der Betreuungsbehörde“ und „Nachlasspflege“ können auch in Raten jeweils vor Beginn eines jeden Moduls gezahlt werden.
Bei Ratenzahlung können keine Rabatte berücksichtigt werden. Als Bearbeitungsgebühr und für Zinsen werden 5,00 % der Lehrgangsgebühr in Rechnung gestellt (siehe AGB).