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Personensorge 2.1: Aufgabenbereich Gesundheitssorge (M 5.1 WBSG 04/26)

23.09.2026 | 09:15 – 17:00 Uhr | Online Seminar

Teilnahmegebühr

169,00 

Unterstützung und rechtliche Vertretung im Aufgabenbereich Gesundheitssorge

Im Seminar werden Pflichten, Aufgaben und Rechte der betreuten Patienten, des Betreuers und der anderen Beteiligten im Aufgabenbereich Gesundheitssorge dargestellt.

Arbeitsschwerpunkte:
• Aufgabenbereich Gesundheitssorge/Heilbehandlung
• Rechtliche Vertretung, Patientenrechte, Behandlungsrecht
• Einwilligungs(un)fähigkeit – Patientenaufklärung
• Einwilligung des Betreuers bei ärztlichen Maßnahmen: Voraussetzungen und Verfahren
• Behandlungswünsche, Patientenverfügung, Sterbewunsch, Beendigung lebenserhaltender Maßnahmen
• Sterilisation

In dem Seminar wird Sachkunde gem. § 23 BtOG Abs. 3
Nr. 1. Kenntnisse des Betreuungs- und Unterbringungsrechts, des dazugehörigen Verfahrensrechts sowie auf dem Gebiet der Personensorge,
Nr. 2. Kenntnisse des sozialrechtlichen Unterstützungssystems und
Nr. 3. Kenntnisse der Kommunikation mit Personen mit Erkrankungen und Behinderungen und von
Methoden zur Unterstützung bei der Entscheidungsfindung
vermittelt.

Zielgruppe: Berufs-, Vereins- und Behördenbetreuer/innen sowie Mitarbeiter/innen von Betreuungsbehörden, Einrichtungsleiter/innen, Sozialarbeiter-/ – pädagog/innen, Mitarbeiter/innen stationärer Einrichtungen und von Krankenhäusern und Kliniken, Interessierte

Informationen

Dozent/innen:  Jochen Bollmann
• Diplom-Sozialwissenschaftler
• Berufsbetreuer
• Verfahrenspfleger

Abschluss
Teilnahmebescheinigung/Sachkundenachweis wird nach der Weiterbildung per Post versandt.

Voraussetzung für die Teilnahme an der Abschlussprüfung für das Modul 5 „Personensorge 2“ des Sachkundelehrgangs „Berufsbetreuer/in“.

Lernmittel
Skript als PDF-Datei (zum selbst ausdrucken) – wird vor Seminarbeginn per E-Mail versandt.
Bitte BGB mitbringen/ bereithalten oder Textsammlung zum Betreuungsrecht (Bundesanzeigerverlag).

Teilnahmegebühr

169,00 

Hinweis

Die Gebühren für den Sachkundelehrgang Berufsbetreuer/in, die Sachkundemodule 9 und 13, die Lehrgänge Betreuungsassistenz, Fachkraft in der Betreuungsbehörde und Nachlasspflege können auch in Raten jeweils vor Beginn eines jeden Moduls gezahlt werden. Bei Ratenzahlung können keine Rabatte berücksichtigt werden. Als Bearbeitungsgebühr und für Zinsen werden 5,00 % der Lehrgangsgebühr in Rechnung gestellt (siehe AGB).