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Recht der Unterbringung, freiheitsentziehende und ärztliche Zwangsmaßnahmen (M 3.1 WBSF 04/26)

17.09. – 18.09.2026 | 09:15 – 17:00 Uhr | Online Seminar

Teilnahmegebühr

309,00 

Unterbringung und Verbringung, unterbringungsähnliche bzw. freiheitsentziehende Maßnahmen (FEM) und ärztliche Zwangshandlung

Arbeitsschwerpunkte:
• Übersicht über Freiheitsentziehungen im deutschen Recht – Abgrenzung der Unterbringungsvoraussetzungen: Zivilrecht, Psychisch-Kranken-Recht, Strafrechtliche Unterbringung
• Vor- und Nachrang der einzelnen Unterbringungsarten
• Freiheitsentziehung durch Betreuer:
o Voraussetzungen
o gerichtliches Genehmigungsverfahren
o Zuführung zur Unterbringung; Beteiligung der Betreuungsbehörde
o Regelung des Unterbringungsvollzugs
o Heilbehandlung während der Unterbringung, insbes. Zwangsbehandlung
o Beendigung der Unterbringung
• Unterbringungsähnliche Maßnahmen in Krankenhäusern, Heimen und sonstigen Einrichtungen:
o Pflegerische Maßnahmen zur Vorbeugung
o Voraussetzungen der unterbringungsähnlichen Maßnahmen
o Abgrenzungsfragen
o Genehmigungsbedürfnisse
• Ärztliche Zwangsmaßnahmen und Verbringung:
o Der „Ultima-Ratio-Vorbehalt“
o Anforderungskatalog an Einwilligungen in ärztliche Zwangsmaßnahmen
o Der Vorrang von Patientenverfügungen
o Das Verfahren bei ärztlichen Zwangsmaßnahmen
• Auswirkungen für die Praxis, Aufgaben des Betreuers vor, während und nach den Maßnahmen

In dem Seminar wird Sachkunde gem. § 23 BtOG Abs. 3 Nr. 1.
Kenntnisse auf den Gebieten der Personensorge
und gem. § 3 Abs. 1. Nr. 1 BtRegV
Kenntnisse über die gesetzlichen Voraussetzungen für Freiheitsentziehungen und ärztliche Zwangsmaßnahmen, jeweils einschließlich des dazugehörigen Verfahrensrechts,
vermittelt.

Zielgruppe: Mitarbeiter/innen von Betreuungsbehörden, Sozialarbeiter/innen & -pädagog/innen, Rechtsanwält/innen, Einrichtungsleiter/innen, Mitarbeiter/innen stationärer Einrichtungen und von Krankenhäusern und Kliniken, Interessierte

Informationen

Dozent/innen:  Jochen Bollmann
• Diplom-Sozialwissenschaftler
• Berufsbetreuer
• Verfahrenspfleger

Abschluss
Leistungsnachweis/Sachkundenachweis wird nach dem Seminar per Post versandt.
Voraussetzung für die Teilnahme an der Abschlussprüfung für das Modul 3 „Recht der Unterbringung und der ärztlichen Zwangsmaßnahmen“ des Sachkundelehrgangs „Berufsbetreuer/

Lernmittel
Skript als PDF-Datei (zum selbst ausdrucken) – wird vor Seminarbeginn per E-Mail versandt. Bitte BGB mitbringen/ bereithalten oder Textsammlung zum Betreuungsrecht (Bundesanzeigerverlag)

Teilnahmegebühr

309,00 

Hinweis

Die Gebühren für den Sachkundelehrgang Berufsbetreuer/in, die Sachkundemodule 9 und 13, die Lehrgänge Betreuungsassistenz, Fachkraft in der Betreuungsbehörde und Nachlasspflege können auch in Raten jeweils vor Beginn eines jeden Moduls gezahlt werden. Bei Ratenzahlung können keine Rabatte berücksichtigt werden. Als Bearbeitungsgebühr und für Zinsen werden 5,00 % der Lehrgangsgebühr in Rechnung gestellt (siehe AGB).