BGT-Mitte
Ethische Aspekte der Selbstbestimmung. Elternschaft – Zwangsbehandlung – Autonomie am Lebensende am 26. März 2025 im Bürgersaal des Kasseler Rathauses
29.01.2026 | 09:15 – 17:00 Uhr | Online Seminar
Teilnahmegebühr
169,00 €
Delegation und Abgrenzung von Betreueraufgaben versus Aufgaben der Sozialbehörden, Dienste und Einrichtungen und Kooperation im Netzwerk
Die Betreuerbestellung führt oftmals zu einem quasi reflexartigen Rückzug der Angebote und Leistungen anderer Dienste und Einrichtungen, häufig sogar von Behörden. Fälschlicherweise wird oft angenommen und praktiziert, dass Betreuer Leistungen der Dienste, Einrichtungen und Behörden übernehmen.
Selbstständig Tätige sind aber eigenen Bedingungen unterworfen. Sie sehen sich zum einen der persönlichen Haftung ausgesetzt, zum anderen aber haben Sie Pflichten gegenüber ihrem Unternehmen und ggf. ihren Angestellten. Sie müssen auch sich selbst, ihre Gesundheit und ihre Arbeitskraft schützen und bewahren.
Die rechtlichen Regelungen dazu sind eindeutig: Die Pflichten des Betreuers stehen im BGB und die der komplementären Dienste und Einrichtungen sind immer unabhängig von einer Betreuerbestellung vertraglich und/oder gesetzlich – vor allem im SGB – eindeutig geregelt.
Arbeitsschwerpunkte:
• Aufgaben und Pflichten des Betreuers, gesetzliche Grundlagen
• Betriebswirtschaftliche Grundlagen: Kalkulation, Rückwärtskalkulation, Minimal- und Maximalprinzip
• Aufgaben und Pflichten von komplementären Diensten und Einrichtungen, z.B. der Krankenhaussozialdienste, des ambulanten betreuten Wohnens, von stationären Einrichtungen der Altenpflege, Eingliederungshilfe usw.
• Regeln zum Selbstschutz, Reflexion, „Dickes Fell“
• Kooperationen, Arbeit in Netzwerken, Mehrfachmandate der Stakeholder
Zielgruppe: Vereins-, Behörden- und Berufsbetreuer/innen sowie Interessierte, welche z.B. mit Rechtlichen Betreuer/innen arbeiten und deren Aufgaben kennen sollten (z.B. Sozialdienste, Einrichtungs- und Pflegedienstleistungen, Beratende usw.)
Informationen
Dozent/innen: Torsten Schönfelder
• Master of Laws (LL.M.)
• Soziale Arbeit und Management (B.A.)
• Berufsbetreuer & Verfahrenspfleger
• Testamentsvollstrecker
• Verfahrensbeistand
Abschluss
Teilnahmebescheinigung
Lernmittel
• Skript als PDF-Datei (selbst auszudrucken) – wird vor Seminarbeginn per E-Mail versandt
• >“Handreichung d. DV: Kooperation und…“
Teilnahmegebühr
169,00 €
Hinweis
Die Gebühren für den Sachkundelehrgang Berufsbetreuer/in, die Sachkundemodule 9 und 13, die Lehrgänge Betreuungsassistenz, Fachkraft in der Betreuungsbehörde und Nachlasspflege können auch in Raten jeweils vor Beginn eines jeden Moduls gezahlt werden. Bei Ratenzahlung können keine Rabatte berücksichtigt werden. Als Bearbeitungsgebühr und für Zinsen werden 5,00 % der Lehrgangsgebühr in Rechnung gestellt (siehe AGB).
Ethische Aspekte der Selbstbestimmung. Elternschaft – Zwangsbehandlung – Autonomie am Lebensende am 26. März 2025 im Bürgersaal des Kasseler Rathauses
4. Betreuungsgerichtstag Baden-Württemberg vom 10. – 11. April 2025 im KVJS-Tagungszentrum Herrenberg-Gültstein