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Betreuerbestellung und Zusammenarbeit mit dem Betreuungsgericht: Rechtliche Grundlagen der Betreuungstätigkeit (M 1.1 WBSR 02/26)

19.01. – 20.01.2026 | 09:15 – 17:00 Uhr | Online Seminar 

Teilnahmegebühr

309,00 

<Inhalte

Im Seminar werden praxisorientiert die betreuungs- und verfahrensrechtlichen Grundlagen für die Betreuungsführung dargestellt und fallbezogene praktische Tipps für die Anwendung gegeben.

Arbeitsschwerpunkte:
• Rechtliche Grundlagen
• Grundlagen der Betreuertätigkeit
• Einrichtung einer Betreuung: Betreuerbestellung, Voraussetzungen, Verfahren, Sachverhaltsermittlung
• Aufgabenbereiche sowie Aufgaben und Pflichten des Betreuers
• Einwilligungsvorbehalt: Voraussetzungen, Grenzen, Verfahren
• Verhältnis des Betreuers zum Betreuungsgericht und zur Betreuungsbehörde: Aufsicht durch das Betreuungsgericht, Berichts-, Auskunfts- und Mitteilungspflichten
• Gerichtliche Genehmigungen und Verfahren
• Haftung

In dem Seminar wird Sachkunde gem. § 23 BtOG Abs. 3
Nr. 1. Kenntnisse des Betreuungs-und Unterbringungsrechts, des dazugehörigen Verfahrensrechts sowie auf den Gebieten der Personen-und Vermögenssorge
vermittelt.

Zielgruppe: Berufs-, Behörden- und Vereinsbetreuer/innen sowie Mitarbeiter/innen von Betreuungsvereinen, Betreuungsbehörden, Betreuungsbüros und von Berufsbetreuer/innen, Sozialarbeiter-/ -pädagog/innen und Interessierte
Ort Online-Seminar

Informationen

Dozent/innen: Kay Lütgens
• Jurist
• Verbandsjurist des Bundesverbandes der Berufsbetreuer/innen
(BdB) e.V.
• Fachbuchautor

Abschluss Teilnahmebescheinigung/Sachkundenachweis wird nach dem Seminar per Post versandt. Voraussetzung für die Teilnahme an der Abschlussprüfung für das Modul 1 „Betreuerbestellung und Zusammenarbeit mit dem Betreuungsgericht“ des Sachkundelehrgangs

Lernmittel
Skript als PDF-Datei – zum selbst ausdrucken – wird vor Seminarbeginn per E-Mail versandt.
BGB oder Textsammlung zum Betreuungsrecht ist bereit zu halten.

Teilnahmegebühr

309,00 

Hinweis

Die Gebühren für den Sachkundelehrgang Berufsbetreuer/in, die Sachkundemodule 9 und 13, die Lehrgänge Betreuungsassistenz, Fachkraft in der Betreuungsbehörde und Nachlasspflege können auch in Raten jeweils vor Beginn eines jeden Moduls gezahlt werden. Bei Ratenzahlung können keine Rabatte berücksichtigt werden. Als Bearbeitungsgebühr und für Zinsen werden 5,00 % der Lehrgangsgebühr in Rechnung gestellt (siehe AGB).