In der Praxis ergeben sich mit der gesetzlichen Verankerung der Assistenzleistungen im SGB IX und der Differenzierung zwischen den unterschiedlichen Formen dieser diverse Abgrenzungs- und Umsetzungsfragen. Darüber hinaus entsteht aus den Bestimmungen eine Notwendigkeit von Vernetzung und Kooperation, so z.B. im Rahmen des Teilhabeplanverfahrens.
Der Deutsche Verein (DV) befasst sich in kürzlich herausgegeben Empfehlungen mit der Umsetzung dieser neuen Regelungen zu den Assistenzleistungen im SGB IX:
Ziel der Empfehlungen ist es, greifbare Ansätze zur anspruchsvollen Umsetzung und Abgrenzung der Assistenzleistungen von anderen Leistungen und Leistungsformen aufzuzeigen. Zusätzlich gibt der DV konkrete Hinweise zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe in der Praxis, um individuelle Leistungen im Sinne des personenzentrierten Ansatzes zu ermöglichen.
Die Empfehlungen des DV richten sich in erster Linie an die Leistungsträger und Leistungserbringer der Eingliederungshilfe, darüber hinaus aber auch an die Akteure aus dem Bereich der Eingliederungshilfe – insbesondere Beratungsstellen sowie Akteure des Betreuungswesens und die Leistungsberechtigten selbst.
Für Betreuerinnen und Betreuer sind diese Empfehlungen eine unverzichtbare Arbeitshilfe im Rahmen der Kooperation, Abgrenzung und Delegation von Aufgaben der rechtlichen Betreuung.
Kostenloser Download (als PDF):
DVAssistenzleistungen.pdf
(Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zu Assistenzleistungen nach dem SGB IX vom 19. Juni 2024)
–