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Personensorge 2.1: Aufgabenbereich Gesundheitssorge (M 5.1 WBSG 04/25)
26.09.2025 | 09:15 – 17:00 Uhr | Online-Seminar
Teilnahmegebühr
169,00 €
Aufgabenbereich Gesundheitssorge (Modul 5.1)
– Unterstützung und rechtliche Vertretung im Aufgabenbereich Gesundheitssorge –
Im Seminar werden Pflichten, Aufgaben und Rechte der betreuten Patienten, des Betreuers und der anderen Beteiligten im Aufgabenbereich Gesundheitssorge dargestellt.
Arbeitsschwerpunkte:
- Aufgabenbereich Gesundheitssorge/Heilbehandlung
- Rechtliche Vertretung, Patientenrechte, Behandlungsrecht
- Einwilligungs(un)fähigkeit – Patientenaufklärung
- Einwilligung des Betreuers bei ärztlichen Maßnahmen: Voraussetzungen und Verfahren
- Behandlungswünsche, Patientenverfügung, Sterbewunsch, Beendigung lebenserhaltender Maßnahmen
- Sterilisation
In dem Seminar wird Sachkunde gem. § 23 BtOG Abs. 3
Nr. 1. Kenntnisse des Betreuungs- und Unterbringungsrechts, des dazugehörigen Verfahrensrechts sowie auf dem Gebiet der Personensorge,
Nr. 2. Kenntnisse des sozialrechtlichen Unterstützungssystems und
Nr. 3. Kenntnisse der Kommunikation mit Personen mit Erkrankungen und Behinderungen und von
Methoden zur Unterstützung bei der Entscheidungsfindung
vermittelt.
Zielgruppe: (Berufs-, Vereins- und Behördenbetreuer/innen sowie Mitarbeiter/innen von Betreuungsbehörden, Einrichtungsleiter/innen, Sozialarbeiter-/ – pädagog/innen, Mitarbeiter/innen stationärer Einrichtungen und von Krankenhäusern und Kliniken, Interessierte
Informationen
- Dauer: 8 UE (= 6 Std.)
- 26.09.2025 | 09:15 – 17:00 Uhr
- Online-Seminar
Dozent/innen: Jochen Bollmann
• Diplom-Sozialwissenschaftler
• Berufsbetreuer
• Verfahrenspfleger
Abschluss
Teilnahmebescheinigung/ Sachkundenachweis – wird nach der Weiterbildung per E-Mail versandt.
Voraussetzung für die Teilnahme an der Abschlussprüfung Modul 5.
Lernmittel
Skript – wird vor Seminarbeginn per E-Mail versandt;
BGB oder eine Textsammlung zum Betreuungsrecht
Teilnahmegebühr
169,00 €
Ratenzahlung
Die Gebühren für den Sachkundelehrgang „Berufsbetreuer/in“ (Gesamt), die Sachkundemodule 9 und 11 sowie die Zertifikatslehrgänge „Betreuungsassistenz“, „Fachkraft in der Betreuungsbehörde“ und „Nachlasspflegschaft“ können auch in Raten – jeweils vor Beginn eines jeden Moduls – gezahlt werden. Bei einer Ratenzahlung können keine Rabatte berücksichtigt werden. Gemäß den geltenden Bestimmungen werden eine Bearbeitungsgebühr sowie Zinsen in Höhe von 5,00 % der Lehrgangsgebühr in Rechnung gestellt (siehe AGB).