Die Betreuungslandschaft in Deutschland ist seit Jahren unterfinanziert. Von der 2019 zuletzt beschlossenen Vergütungserhöhung von 17 % seien nur 11 – 12,3 % tatsächlich bei den Berufsbetreuer/innen angekommen. Die stark gestiegenen Preise für Energie, Personal und Mieten sowie der reformbedingte Mehraufwand (für den keine zusätzliche Vergütung vorgesehen ist!). Dies stellt eine existentielle Bedrohung für viele selbstständige Berufsbetreuer/innen und Betreuungsvereine dar.
Erst Mitte des Jahres 2023 reagierte der Gesetzgeber mit einer unzureichenden (!) Inflationsausgleichs-Sonderzahlung für berufliche Betreuerinnen und Betreuer. Diese ist zudem begrenzt auf den Zeitraum von Anfang 2024 bis Ende 2025.
In vielen Regionen wird es immer schwieriger, qualifizierte Berufsbetreuer/innen zu finden. Ein Grund dafür ist das Fehlen finanzieller Anreize, um in diesem verantwortungsvollen Berufsfeld tätig zu werden. Die zu erwartenden Folgen sind bereits heute in einigen Kommunen spürbar: Es müssen mehr Behördenbetreuer/innen als solche bestellt werden. Personalaufstockungen sind notwendig. Dies verursacht erhebliche Mehrkosten für die Kreise und Städte.
> Wie soll es also jetzt mit der Betreuervergütung weitergehen?
Dazu haben sich mehrfach Vertreter/innen des Bundesministeriums gegenüber der Betreuungsöffentlichkeit geäußert, beispielsweise auf Tagungen des Betreuungsgerichtstages oder der Netzwerktagung in Bingen. Demnach soll noch in dieser Legislaturperiode, also voraussichtlich bis spätestens zum September 2025, ein Gesetzentwurf erstellt und verabschiedet werden, der die neue Betreuervergütung eventuell zum 01. Januar 2026 wirksam werden lasse. Derzeit laufe noch die Evaluierung der 2023/2024 durchgeführten Befragungen, Experten-Anhörungen und Statistiken.
Als konkrete Ziele der Neuregelung der Betreuervergütung werde im Ministerium diskutiert:
– Vereinfachung des Systems
– Entlastung der Rechtspfleger/innen
– Beschleunigung der Auszahlungen an die Betreuer/innen
– Beschränkung der Fehlentwicklung zu Lasten vermögender
Betreuter
– Neuregelung der Vergütungsstufen: wahrscheinlich zwei statt bisher drei Stufen
– keine Dynamisierung der Vergütung!
Es bleibt also abzuwarten, ob der Gesetzgeber und vor allem die letztendlich entscheidenden Bundesländer die Arbeit der Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer sowie der Betreuungsvereine tatsächlich wertschätzen und entsprechend honorieren werden, oder ob es erneut nur bei Lippenbekenntnissen bleibt. Unter Berücksichtigung der Vergangenheit ist Skepsis durchaus angebracht.
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