💥 Bildungsscheck 2.0 – bis zu 500 € für berufliche Weiterbildung!
🔹 Wer? – Personen mit
- Wohnsitz in NRW und
- einem zu versteuernden Jahreseinkommen von max. 50.000 € (bei zusammen veranlagten Ehepaaren max. 100.000 €).
🔹 Wofür? – Ausgaben für
- die berufsbezogene Weiterbildung von Einzelpersonen,
- die der beruflichen Kompetenzentwicklung dient;
- ABER: nur 1x pro Kalenderjahr.
🔹 Wie viel? – Die Förderung beträgt
- 50 % der in der Rechnung ausgewiesenen Gesamtausgaben der beruflichen Weiterbildung (max. 500 €);
- ABER: Ausgaben für eventuell anfallende Fahrten und Unterbringung sind nicht förderfähig!
🔹 erforderliche Nachweise
- Einkommenssteuerbescheid (nicht älter als zwei Jahre),
- Teilnahmebestätigung (Vordruck wird bei Anmeldung im Portal zur Verfügung gestellt),
- Rechnung des Weiterbildungsanbieters.
🔹 Beantragung – Die Antragstellung
- erfolgt online und
- beginnt mit der Anmeldung mind. einen Tag vor Beginn der Weiterbildung.
➡️ Ausführliche Informationen finden Sie hier: www.mags.nrw/bildungsscheck





