📌 Bildungsscheck 2.0 (NRW)

💥 Bildungsscheck 2.0 – bis zu 500 € für berufliche Weiterbildung!

🔹 Wer? –  Personen mit

  • Wohnsitz in NRW und
  • einem zu versteuernden Jahreseinkommen von max. 50.000 € (bei zusammen veranlagten Ehepaaren max. 100.000 €).

 

🔹 Wofür? – Ausgaben für

  • die berufsbezogene Weiterbildung von Einzelpersonen,
  • die der beruflichen Kompetenzentwicklung dient;
  • ABER: nur 1x pro Kalenderjahr.

 

🔹 Wie viel? – Die Förderung beträgt

  • 50 % der in der Rechnung ausgewiesenen Gesamtausgaben der beruflichen Weiterbildung (max. 500 €);
  • ABER: Ausgaben für eventuell anfallende Fahrten und Unterbringung sind nicht förderfähig!

 

🔹 erforderliche Nachweise

  • Einkommenssteuerbescheid (nicht älter als zwei Jahre),
  • Teilnahmebestätigung (Vordruck wird bei Anmeldung im Portal zur Verfügung gestellt),
  • Rechnung des Weiterbildungsanbieters.

 

🔹 Beantragung – Die Antragstellung

  • erfolgt online und
  • beginnt mit der Anmeldung mind. einen Tag vor Beginn der Weiterbildung.

 

➡️ Ausführliche Informationen finden Sie hier: www.mags.nrw/bildungsscheck

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