📌 „Aufruf zum AKTIONSTAG VERGÜTUNG RECHTLICHER BETREUUNG IN DEUTSCHLAND

zur Justizministerkonferenz am 28.11.2024 in Berlin.

Eine sachgerechte Finanzierung von rechtlicher Betreuung muss kostendeckend, kalkulierbar und zukunftssicher sein und bleiben! Deshalb sind die tatsächlichen Gesamtkosten zugrunde zu legen. Das beinhaltet auch Arbeitsbedingungen, die eine längerfristige Tätigkeit im Arbeitsbereich ermöglichen und eine Abdeckung des betriebswirtschaftlichen Risikos.Dies ist bei dem vorliegenden, mit den Ländern bereits vorbesprochenen Entwurf nicht der Fall. Er orientiert sich stattdessen an den fiskalischen Interessen der Länder.

Wir fordern die Teilnehmenden der Justizministerkonferenz deshalb erneut auf ein an den Grundsätzen des § 1821 BGB ausgerichtetes pauschales Vergütungssystem zu schaffen, das die tatsächlichen Kosten der beruflichen Betreuungsführung gewährleistet und den Zeitaufwand zugrunde legt, der dem Anspruch aller betreuten Menschen auf Unterstützte Entscheidungsfindung, Wunschermittlung, Wunschbefolgung, Kontakt und Besprechungspflicht unter Wahrung des Schutzprinzips gerecht wird.

📌Sorgen Sie im Rahmen einer Budesratsinitiave dafür, dass zum 01.01.2026 eine kostendeckende Anschlussregelung in Kraft tritt.

Wenn es bei der vorgestellten Finanzierung bleibt, steigt das Defizit bei den Betreuungsvereinen und selbstständigen Berufsbetreuern und treibt sie in die Insolvenz oder zur Aufgabe des Arbeitsfeldes. Erste Fälle mussten wir 2024 bereits beobachten.

Betreuungsvereine bei Trägern mit einem breiten Angebot an Dienstleistungen werden beim bestehenden Fachkräftemangel ihre Mitarbeiter*innen in Arbeitsbereiche versetzen, die eine bessere wirtschaftliche Tragfähigkeit haben.

Fehlende Betreuungsvereine werden aber ehrenamtliche Betreuer*innen nicht mehr ausreichend unterstützen können. Dieses hat unmittelbare Auswirkungen auf das ehrenamtliche Engagement. Wenn nicht genügend Vereinsbetreuer*innen oder Berufsbetreuer*innen zur Verfügung stehen, sind die jeweiligen Betreuungsbehörden gezwungen, selbst alle Betreuungen zu führen und alleine die Gewinnung, Schulung, Begleitung der ehrenamtlichen Betreuer*innen und Vorsorgebevollmächtigten zu leisten.
Dazu sind diese in der Mehrzahl weder personell, noch fachlich und erst recht nicht finanziell in der Lage. Dieser Aufwand würde den kommunalen Haushalt über- und außerplanmäßig belasten. Die Länder würden dagegen auf Kosten der Kommunen ihre derzeitigen Zahlungen für die Betreuungsarbeit aus dem Justizhaushalt einsparen können.

Aktionsbündnis „Vergütung rechtlicher Betreuung“ Deutschland“

Daher sind alle Vereins- und Berufsbetreuer/innen aufgerufen, durch die Teilnahme an den Protestaktionen des Aktionsbündnisses „Vergütung rechtlicher Betreuung“ bei allen Politiker/innen, vor allem aber der Länder – also des Bundesrates, auf die Problematik hinzuweisen und für eine kostendeckende Anschlussregelung ab dem 1. Januar 2026 zu sorgen.

Am 28. November 2024 findet die Justiministerkonferenz in Berlin statt. Für diesen Tag ruft das Aktionsbündnis „Vergütung rechtlicher Betreuung“ alle Vormünder, Betreuungsvereine und Berufsbetreuer/innen in Deutschland zum sichtbaren Protest auf.

Aktionen:

– 28.11.2024 Teilnahme an der Demonstration zur Justizministerkonferenz in Berlin –
– 28.11.2024 Schließung aller Betreuungsbüros und Betreuungsvereine-

– Postkartenaktion (laufend – ab sofort)-

– Schreiben an Politiker/innen, Bundes- und Landesministerien sowie Kreis- und Stadträte (laufend – ab sofort)

Aktuelle Informationen dazu:

Aktionsbündnis: https://www.bi-bv.net/reform-des-vbvg/

BetreuungApp: https://betreuerinnen-weiterbildung.app/btr-reform

Aufruf des Aktionsbündnisses:

https://www.bi-bv.net/wp-content/uploads/go-x/u/abeaa261-a304-4c0a-bf0c-8b1f5e709329/AufrufAktionsbundnis20241112_final.pdf