📌 Justizministerkonferenz: Bürokratieabbau, um Betreuer zu gewinnen

Die Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister am 28. November 2024 in Berlin hat unter TOP 1.15 zum Betreuungsrecht unter der Überschrift „Abbau bürokratischer Hürden im Betreuungsrecht – Gewinnung neuer ehrenamtlicher und beruflicher Betreuer fördern“ festgestellt, „dass sich die Gewinnung neuer Betreuerinnen und Betreuer zunehmend schwieriger gestaltet“.

Allerdings erwähnt die 95. Konferenz nicht, dass dies vor allem an der seit Jahren unzureichenden Vergütung der Vormünder und Betreuer liegen könnte und der mit dem Bundesjustizministerium abgesprochene und am 16. September 2024 vorgelegte Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung von allen Verbänden des Betreuungswesens massiv kritisiert und die Überarbeitung gefordert wird.

Dabei besteht jetzt dringender Handlungsbedarf. Am 31. Dezember 2025 läuft der Inflationsausgleich für Betreuer/innen und Betreuungsvereine aus. Die ohnehin nicht ausreichende Vergütung fällt dann auf den gänzlich unzureichenden Stand von 2023 zurück.
Stattdessen bittet die Konferenz das Bundesjustizministerium lediglich, es „den Betreuungsbehörden zu ermöglichen, mit Einwilligung der ehrenamtlichen Betreuerin oder des ehrenamtlichen Betreuers ein Führungszeugnis für diesen einzuholen und darüber hinaus zur Entlastung der ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer, aber auch der Betreuungsbehörden und Betreuungsgerichte, die Gültigkeitsdauer des Führungszeugnisses sowie der Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis auf sechs Monate zu verlängern.“

Zudem bitten Landesjustizministerinnen und Landesjustizminister den Bundesminister der Justiz „zu prüfen, ob Bewerbern für das Amt des beruflichen Betreuers eine vorläufige Registrierung ermöglicht werden kann, wenn diese die Sachkunde bereits zu wesentlichen Teilen nachweisen können. Die Möglichkeit, noch vor der vollständigen Absolvierung eines Sachkundelehrgangs bereits die praktische Tätigkeit aufzunehmen, würde Interessenten für das Betreueramt den Berufseinstieg finanziell erleichtern und damit zur Attraktivität der Wahl des Betreuerberufs beitragen.“

📍Beschluss der Herbstkonferenz der Justizminister/innen – 95. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister am 28. November 2024 in Berlin:

TOP I.15 – Abbau bürokratischer Hürden im Betreuungsrecht:

https://www.mj.niedersachsen.de/download/212742/TOP_I.15_-_Abbau_buerokratischer_Huerden_im_Betreuungsrecht_-_nicht_barrierefrei.pdf

📌 Weiterbildungsangebote Anfang 2025

Berufs-, Vereins-, und Behördenbetreuer/innen – ob neu oder schon länger dabei, finden neben unseren (bundesweit anerkannten) Sachkunde- und Zusatzzertifikatslehrgängen, laufend neue und aktuelle Weiterbildungen.

Berufsbetreuer/innen, die vorläufig registriert sind, können die noch benötigten Module der Sachkunde bis zum Stichtag im nächsten Jahr abschließen.