Der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz – Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern vom 19. September 2024 löste einen im Betreuungswesen noch nie erlebten Sturm der Entrüstung aus.
Statt der von Ex-Justizminister Marco Buschmann (FDP) angekündigten Vergütungserhöhung von 12,7 %. drohten massive Einnahmeverluste für einen großen Teil der Berufsbetreuer/innen und der Betreuungsvereine. Alle Verbände des Betreuungswesens übten massive Kritik am Referentenentwurf und forderten die Rücknahme und grundlegende Überarbeitung. Eine Petition mit über 16.000 Unterschriften, zahlreiche Videobotschaften, individuelle Schreiben, Gespräche mit Politiker/innen und weitere, in dieser Form und diesem Umfang bisher nicht dagewesene, Proteste und Aktionen, u.a. anlässlich der Herbstkonferenz der Landesjustizminister/innen in Berlin, führten offensichtlich zu einem Umdenken bei Bund und Ländern.
Das seit 7. November von Volker Wissing (parteilos) geleitete Bundesjustizministerium, legte eine Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen vor, die das Bundeskabinett am 11. Dezember beschlossen hat. Der Entwurf einer Formulierungshilfe für ein Gesetz zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern sieht im Einzelnen folgende Inhalte vor:
Erhöhung der Vergütung für berufliche Betreuerinnen und Betreuer um durchschnittlich 12,7 Prozent in einem vereinfachten System von monatlichen Fallpauschalen zum 1. Januar 2026.
Vereinfachung des Fallpauschalensystems: Nur noch 16 Fallpauschalen in einem zweistufigen System (ohne Hochschulabschluss – mit Hochschulabschluss). Nur noch zwei vergütungsrelevante Zeiträume – bis zu einem oder länger als ein Jahr.
Vereinfachung der Differenzierung nach dem Aufenthaltsort.
Dauervergütungsfestsetzung als neue Regelform mit einer Übergangsfrist von zweieinhalb Jahren nach Inkrafttreten der Vergütungsreform.
Erhöhung der Vergütung für berufsmäßige Vormundinnen und Vormünder sowie Pflegerinnen und Pfleger um durchschnittlich 12,7 Prozent. Neueinführung von Sondervergütungen und Ausfallentschädigungen.
Erhöhung der Aufwandspauschale für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer und ehrenamtliche Vormundinnen und Vormünder ab 1. Januar 2026 auf 450 Euro.
Bürokratieabbau durch vereinfachte Schlussabwicklung bei Beendigung einer Betreuung: weitgehender Verzicht auf die Schlussrechnungslegung.